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5. August 2018

Wenn auch in Weiterbildungsstätten mit dem Ende der Sommerpause bald wieder der Geist des Lernens einkehrt, wird eine Entscheidung des FG Nürnberg vom 9. Mai 2017 manch einem Fortbildungsteilnehmer als Wermutstropfen haften bleiben. Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG gilt als erste Tätigkeitsstätte auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Das FG Nürnberg hat hierfür auch einen 14-wöchigen Schweißtechnikerlehrgang ausreichen lassen. Jedenfalls bei einem auf mehr als drei Monate angelegten, in Vollzeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolvierten Fortbildungslehrgang am Ort der Bildungseinrichtung wird diese Einrichtung zur ersten Tätigkeitsstätte, so...

3. August 2018

Bislang hat der BFH seinen Standpunkt wie eine Festung verteidigt: Danach setzte eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung voraus, dass die wirtschaftliche Tätigkeiten des leistenden Unternehmers auch tatsächlich unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben worden ist. Davon hat sich der BFH jetzt verabschiedet: Es reicht jede Art von Anschrift (also auch eine bloße Briefkastenanschrift), sofern der Unternehmer dort postalisch erreichbar ist. Anders formuliert: Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit auch wirklich ausübt (BFH Urt. v. 21.6.2018 V R 25/15 und V...

3. August 2018

Bilanzmanipulationen. Fälle aufgedeckter Skandale. In Deutschland, Europa und weltweit. Doch wer steckt hinter den Skandalen? Wie verläuft die „Karriere“ eines Bilanzfälschers? Fragen, die nicht nur die Ermittler interessieren. Die Fälle der Vergangenheit haben gezeigt: Die meisten Delikte werden vom Vorstandsvorsitzenden oder dem Finanzvorstand eines Unternehmens begangen. Auch wenn in vielen Fällen die erwischten Täter angeben, alleine gehandelt zu haben – dies ist eher unwahrscheinlich. Denn wie schrieb vor einigen Jahren einer meiner Studierenden nach einer Vorlesung, in der ich über die größten Fälle erzählt hatte: „Bilanzfälschung ist aufwendig.“ Ja, das stimmt, denn es muss sozusagen „doppelt gefälscht“ werden. Je tiefer...

2. August 2018

Kürzlich hat das Bayerische Landesamt für Steuern sehr ausführlich zu der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen (Schreiben vom 5.2.2018, S 7354 1.1-1/2 St33). Dabei geht es insbesondere um die Bearbeitung von Anträgen, bei denen sich die Unternehmer auf Art. 132 Absatz 1 Buchst. j MwStSyStRL berufen. Das Schreiben ist äußerst lesens- und beachtenswert. Unter anderem verfügt die Verwaltung, dass Erwachsenenschwimmkurse, Kleinkinderschwimmen, „Aqua-Jogging”- und „Aqua-Fitness”- Kurse, die durch einen Privatlehrer erbracht werden, nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind bzw. sein können. Nun hat sich auch das FG Baden-Württemberg mit der Thematik...

1. August 2018

Wer Unterhaltszahlungen bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abziehen will, sollte auch auf den Zeitpunkt der Unterhaltszahlung achten; das ist die Lehre aus einem aktuellen BFH-Urteil. Worum geht es? Unterhaltszahlungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sein. Erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8.004 €/Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG). Bei Unterhaltszahlungen ins Ausland kommt hinzu, dass Aufwendungen nur abgezogen werden dürfen, soweit sie nach den Verhältnissen...

1. August 2018

Kann sich ein Senior Partner einer großen Unternehmensberatung auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Das Landesarbeitsgericht Köln befasste sich in seinem Urteil vom 18.01.2018 (Az: 7 Sa 292/17) mit einem Sachverhalt, der für Beratungsunternehmen spannend ist. Im entschiedenen Fall waren ca. 120 von den ca. 1000 Mitarbeitern des in der Rechtsform der GmbH organisierten Beratungsunternehmens als Geschäftsführer bestellt. Sie traten am Markt unter der Bezeichnung „Partner“ oder „Senior Partner“ auf. Ein Beitrag von: Dr. Christian Bosse Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Stuttgart Autor von verschiedenen Fachbüchern und Aufsätzen im Bereich Recht Tätigkeitsspektrum: Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht von Geschäftsführern Warum blogge...

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