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14. August 2024

Das BAG (v. 1.8.2024 – 6 AZR 38/24) hat ganz aktuell entschieden, dass für den (im Streitfall tarifvertraglichen Anspruch auf Feiertagszuschläge nicht auf den tatsächlichen Beschäftigungsort, sondern den regelmäßigen Beschäftigungsort ankommt. Hintergrund Wer an gesetzlichen Feiertagen arbeitet, erhält Zuschläge auf den Arbeitslohn. Zuschläge können auch anfallen bei Sonntags- oder Nachtarbeit. Mit den Zuschlägen sollen die besonderen Erschwernisse abgegolten werden, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb der „normalen“ Arbeitszeit arbeitet. Steuerlich betrachtet haben vom Arbeitgeber für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlte Zuschläge den Vorteil, dass diese unter den Voraussetzungen des § 3b EStG steuerfrei gezahlt werden können. Sachverhalt im Streitfall Der Kläger, dessen...

14. August 2024

Zur Mitte des Jahres gibt die Koalition steuerpolitisch auf einmal Gas: Eine Wachstumsinitiative wird beschlossen, BMF-Expertenkommissionen legen weitreichende Berichte vor, ein Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, vormals JStG 2024 II), das Steuerentlastungen in Milliardenhöhe ins Schaufenster stellt, wird auf den Weg gebracht. Der steuerpolitische Beobachter, mit einem Bein bereits in der Sommerpause, reibt sich verwundert die Augen: Wird der Steuerstandort jetzt doch flott gemacht? Schön wär’s. Denn leider sind erhebliche Zweifel allzu angebracht. Richten wir den Blick auf das SteFeG. Mit dem Gesetz will die Koalition laut dem Regierungsentwurf vom 24.07.2024 ein erstes Paket steuerlicher Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative sowie Restanten aus dem...

13. August 2024

Der Jahresabschluss der Signa Holding musste nicht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Wie kann das sein? Ganz einfach: Das Unternehmen ist „zu klein“. Sie hat sich für eine freiwillige Prüfung durch einen Abschlussprüfer entschieden, zumindest für das Geschäftsjahr 2021. So steht es im entsprechenden Jahresabschluss. Einen aktuelleren Abschluss habe ich leider nicht. Wie kann es sein, dass dreistellige Millionenbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung stehen und dafür kein Testat erforderlich ist? Auch wenn ich generell für Bürokratieabbau bin, stelle ich mir hier die Frage: Muss hier nicht etwas geändert werden? Aber schauen wir uns das Ganze genauer an. Ein Beitrag...

13. August 2024

Gemäß § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Hier geht es beispielsweise um die Daten, die Arbeitgeber oder die Sozialversicherungsträger an die Finanzverwaltung übermitteln. In diesem Zusammenhang hatte ich in dem Blog-Beitrag „§ 175b AO hebelt Bestandskraft von Steuerbescheiden zunehmend aus“ bereits ein Urteil des FG Münster vorgestellt. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist danach auch dann zulässig, wenn der Veranlagungsfehler selbst bei Vorlage einer Papierbescheinigung aufgetreten...

12. August 2024

Der merkantile Minderwert ist bei einem KfZ-Unfallschaden immer auf Basis des Nettoverkaufspreises zu schätzen. Dies hat der BGH ganz aktuell in vier Urteilen festgestellt (BGH v. 17.7.2024 – VI ZR 188/22, VI ZR 205/23, VI ZR 239/23 und VI ZR 243/23). Hintergrund Der merkantile Minderwert bezeichnet als Schadenersatzposition eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil Unfallfahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Preis als unfallfreie erzielen. Der Ersatz des merkantilen Minderwerts als solcher unterliegt nicht der Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, da es...

12. August 2024

Warum die Verweigerung der Offenlegung von Jahresabschlüssen nicht länger nur Falschparken sein sollte 272.000 Verfahren hat das Bundesamt für Justiz im vergangenen Jahr eingeleitet. Eine Steigerung von über zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr – Tendenz steigend. Erschreckende Zahlen, wie ich finde. Aber auch ich stelle bei der Recherche im Bundesanzeiger immer wieder fest: Zu spät ist die neue Norm. Und „gar nicht“ scheint ein neuer Trend zu sein. Worum geht es? Um die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften. Denn hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Schließlich sollen Gläubiger, Anleger und andere Stakeholder über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert...

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