Ab 1.1.2019 gelten für Betreiber elektronischer Marktplätze im Onlinehandel besondere Aufzeichnungspflichten. Für Unternehmen aus Drittländern gilt das ab 1.3.2019, für alle anderen ab dem 1.10.2019. Jetzt hat das BMF u.a. die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG veröffentlicht, die dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist (BMF-Schreiben v. 17.12.2018 – III C 5 – S 7420/14/10005-06). Hintergrund Ich habe dazu mehrfach hier im NWB Experten-Blog berichtet: Durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer...
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Die Frage, wann bzw. ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, ist oftmals nicht leicht zu beantworten. Ich hatte in meinem Beitrag „Neues zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Gastronomiebetrieben“ bereits auf ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf vom 13.10.2017 (1 K 3395/15 U) verwiesen. Danach gilt: Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt auch dann vor, wenn der Erwerber des Inventars eines Gastronomiebetriebs nicht in den zuvor bestehenden Mietvertrag über die Geschäftsräume eintritt, sondern ein neues Mietverhältnis mit dem Eigentümer des Geschäftslokals zum Zweck der Fortführung des Gastronomiebetriebs begründet. Es steht einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht entgegen, wenn der Übernehmer einzelne Gegenstände von...
Im Urteilsfall hielt sich ein Kind in Begleitung seiner Mutter mehrere Jahre zwecks Schulbesuches im Ausland auf. Dieser Drittlandsaufenthalt wurde lediglich durch die dreimonatigen Sommerferien unterbrochen, in dem das Kind sich mit seiner Mutter wieder in Deutschland aufhielt. Aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 4.7.2018 (Az: 3 K 3220/17) erhält das Kind jedoch sein inländischen Wohnsitz bei. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den...
Die Heileurythmie ist eine Bewegungstherapie, die bereits seit 80 Jahren erfolgreich angewandt wird. Sie gehört zu den Therapiemethoden der Anthroposophischen Medizin, die von Dr. Rudolf Steiner entwickelt wurde (vgl. Homepage des Berufsverbandes Heileurythmie). Während meiner Tätigkeit als Steuerberater habe ich interessanterweise feststellen dürfen, dass die Zahl der Steuerpflichtigen, die als Heileurythmist oder auf ähnlichen Gebieten tätig sind, gar nicht so gering ist. Bevor ich diesbezüglich zu einer kleinen Anekdote kommen möchte, muss ich Sie aber mit dem harten Steuerrecht konfrontieren. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...
Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen Pfade...
Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen Pfade...
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