Wer als Rentner noch hinzuverdient, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche nur, wenn er eigene Rentenbeiträge zahlt. Das hat das LSG Hessen (L 2 R 36/23) ganz aktuell in einem am 14.5.2024 veröffentlichten Urteil entschieden. Hintergrund Wer möchte, kann inzwischen auch über die Rentenaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Frühere Hinzuverdienstgrenzen entfielen zum Jahresbeginn vollständig. Arbeitgeber müssen dann immer Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Rentnerarbeitnehmer dagegen sind davon befreit. Denn nach § 5 Abs.4 Nr.1 SGB VI sind sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Auf diese Befreiung können sie aber auch verzichten und dann auch selbst weitere Rentenbeiträge leisten (§ 230 Abs.9 SGB VI). Nur dann erhöhen...
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Wenn es um die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung geht, wird seitens der Finanzverwaltung gerne – pauschal – der Vorwurf erhoben, ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte so nicht gehandelt. Ich finde es immer bemerkenswert, dass dieser Vorwurf üblicherweise ohne statistische Untermauerung erhoben wird. Leider stoßen aber auch die Finanzrichter zumeist ins gleiche Horn wie die Finanzbeamten. Nun gibt es – nach einem aktuellen BFH-Urteil – wenigstens einen kleinen Lichtstreif am Horizont bei der Beurteilung von verdeckten Gewinnausschüttungen, auch wenn das Urteil sicherlich nur auf wenige Fälle zutreffen wird und der zugrundeliegende Sachverhalt auch nicht alltäglich war (BFH-Urteil vom 22.11.2023, I...
Nach Beschluss des Bundestages vom 25.4.2024 steigen die Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes ab 1.7.2024 durch Zahlung von Zuschlägen. Hintergrund Mit dem 2022 beschlossenen Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rente vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen hat. Die Verbesserung soll in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1.7.2024 erfolgen und knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, sollen ebenfalls den Zuschlag erhalten. Die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt...
Wahrscheinlich können Viele mit dem Begriff „Kontoleihe“ nichts anfangen, doch manch Bürger, der sein Konto einem anderen für dessen Zahlungseingänge zur Verfügung gestellt hat und der vom Finanzamt mit einem Duldungsbescheid bedacht wurde, dürfte bei dem Begriff Magenschmerzen bekommen. Worum geht es? Am besten kann dies mit einem kleinen Beispiel dargestellt werden: Ein Freund lebt auf großem Fuß – er ist ein erfolgreicher Geschäftsmann, wohnt in einer Villa, fährt ein teures Auto und macht Urlaube, von denen andere nur träumen. Eines Tages nimmt er seinen besten Freund zur Seite und eröffnet ihm, er habe gerade etwas Probleme mit seiner Bank...
Das Bundeskabinett hat am 24.4.2024 beschlossen, dass die gesetzlichen Altersrenten bundeseinheitlich um 4,57 Prozent steigen. Die Zukunftsaussichten sind allerdings nicht mehr so rosig… Hintergrund „Rentenanpassung“ bezeichnet die jährliche Erhöhung der Renten. Sie ist gesetzlich festgeschrieben und erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli. Die Höhe der Rentenanpassung wird vom Bundessozialministerium (BMAS) in der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt, die auf Grundlage des SGB VI und weiterer Gesetze erlassen. Diese orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Höhere Löhne bedeuten folglich auch höhere Renten. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität...
Ein zeitliches Auseinanderfallen von Steuerentstehung und Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist unionsrechtlich eigentlich nicht möglich (Art. 167, 179 Satz 1 MwStSystRL). Das zeitliche Auseinanderfallen, das in Deutschland – noch – möglich ist, hat offenbar in einigen Fällen zu Gestaltungen geführt, die der BFH letztlich genehmigt (vgl. BFH-Urteil vom 12.7.2023, XI R 5/21). Beispiel: Ein Ist-Versteuerer erteilt befreundeten Unternehmen in erheblichem Umfang Rechnungen mit gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer – natürlich für tatsächlich erbrachte Leistungen. Die Rechnungen werden von den Leistungsempfängern jedoch nur über Verrechnungskonten gebucht und über mehrere Jahre hinweg nicht bezahlt. Folge: Keine bzw. erst spätere Abführung der Steuer...
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