Ist eine Steuerschuld erst einmal festgesetzt, kann man sich der Begleichung nur noch schwerlich entziehen. Anders als im Bürgerlichen Recht kann das Finanzamt ohne weiteres zur Vollstreckung greifen. Doch nicht immer ist das auch rechtmäßig. Wie also kann man sich gegen unberechtigte Vollstreckungsbemühungen wehren? Die schlichteste Reaktionsmöglichkeit auf eine Vollstreckungsankündigung ist die freiwillige Zahlung. Wer die Möglichkeit zur Steuerentrichtung hat, schafft sich so den dringendsten Ärger schnell vom Hals. So bleibt mehr Zeit, rechtlich gegen die zugrunde liegende Festsetzung vorzugehen. Allerdings hat die Methode – neben dem Liquiditätserfordernis – auch Tücken. Nicht ganz unberechtigt hält so mancher das Finanzamt für...
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Meinen Unmut über die Anhebung des Schwellenwertes für Kleinbetragsrechnungen hatte ich hier an anderer Stelle schon kundgetan. Nun hat der Gesetzgeber sogar noch 25 % draufgepackt. Worauf gilt es in der Praxis jetzt zu achten? Der neue Grenzwert von 250 Euro ist ein Bruttowert. Auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Empfängers kommt es daher nicht an. Der Grenzwert ist starr – auch bei geringen Überschreitungen besteht per se kein Grund für eine Billigkeitsmaßnahme. Stichtag für die Neuregelung ist der 1. Januar 2017. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsausstellung. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für...
Kaum geforscht, aber dafür eine hohe Dividende an die Aktionäre ausgezahlt Die SolarWorld AG hat Insolvenz angemeldet. Eine unschöne Sache. Seither wird in den Medien darüber diskutiert, wer denn der „Schuldige“ ist. Die Solarindustrie hatte vor einigen Jahren noch von hohen Subventionen profitiert. Hat daher der Drang nach Innovationen nachgelassen? Zumindest wird dies dem Vorstand vorgeworfen. Andererseits kritisierte dieser, dass die Dumpingpreise chinesischer Hersteller von Solarzellen zu einer Wettbewerbsverzerrung führten und das Unternehmen daher in Schwierigkeiten geriet. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse,...
Hinzuschätzungen in Betriebsprüfungen sind häufig nicht oder nur schwer nachzuvollziehen. Leider kommt es jedoch vor, dass der Betriebsprüfer seine Kalkulationsunterlagen nicht (vollkommen) preisgeben möchte. Dazu hat er aber kein Recht, wie der BFH aktuell (erneut) klargestellt hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen...
Was bedeutet dies für die Risikoberichterstattung? Hackerangriff weltweit. Sicherlich haben Sie diese Meldung am Freitagabend auch in den Nachrichten gesehen. Ich denke mir nichts weiter dabei, bis ich am Samstag am Stuttgarter Hauptbahnhof stehe: Anstelle der Informationen zu den einzelnen Zügen auf den Bildschirmen steht dort lediglich die Information „Bitte Aushänge beachten“. In Stuttgart war die Deutsche Bahn kreativ. Auf von Hand geschriebenen Aufstellern stehen die Abfahrtszeiten der Züge. Ich fühle mich wie in Havanna, wo immer noch Fahrpläne von Hand an den Bahnhöfen hängen. Als sowohl an den Bahnhöfen in Karlsruhe und Freiburg die digitalen Anzeigen nur auf „Bitte...
Verständliche Finanzberichterstattung wird mit höherem Aktienkurs belohnt Damit Finanzberichte gelesen werden, müssen sie verständlich sein. Klar – was auch sonst? Allerdings stellt eine empirische Studie genau das Gegenteil fest: Börsennotierte Unternehmen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien veröffentlichten zwischen 2009 und 2015 Finanzberichte, die als „schwer“ bis „sehr schwer“ lesbar eingestuft wurde. Es besteht offenbar also großer Handlungsbedarf. Denn für Unternehmen ist eine verständliche und auf die Adressaten zugeschnittene Finanzberichterstattung wichtig. Sie kann beispielsweise zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen führen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem...
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