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23. April 2017

Man sollte meinen, dass eine so grundlegende Frage des Gebührenrechts eindeutig beantwortet ist. Mitnichten. Der Blick in die Kommentarlandschaft und die tatsächliche Abrechnungspraxis zeigen ein wahres Potpourri an Handhabungen. Der maßgebliche § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bestimmt für den Grundfall eine Wertgebühr mit einem Gebührensatz von 3,5/10 im Mittel. Für die isolierte Anfertigung einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist der Fall damit schon geklärt. Unübersichtlich wird es dann allerdings für die Fälle, in denen auch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung angefertigt wird. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und...

20. April 2017

Anmerkungen zur Podiumsdiskussion der Schmalenbach-Tagung am 30. März 2017 in Köln Der Geschäftsbericht: ist er relevant? Wird er gelesen? Darüber waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion nicht einig. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, stand mit seinen 50 Geschäftsberichten etwas alleine da. Diese Anzahl an Berichten liest er pro Jahr – von vorne bis hinten. Er möchte sich nicht nur auf die Aussagen anderer verlassen, sondern schaut sich am liebsten die Originalquelle an. Der Rechtsanwalt sieht den Geschäftsbericht als relevante Informationsquelle. Trotz allem vertritt er die Ansicht einer sinkenden Bedeutung der Finanzberichterstattung. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker...

19. April 2017

Alle Jahre wieder gibt die Finanzverwaltung in NRW die zentralen und dezentralen Prüffelder bekannt. Ziel dieser Bekanntgabe soll eine Arbeitserleichterung auf beiden Seiten sein, damit etwaige zur Bearbeitung der Prüffelder benötigte Belege direkt mit eingereicht werden können.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen...

18. April 2017

Übererfüllung der Offenlegungspflichten führt zu höherem Ordnungsgeld Beim Lesen des Urteils des OLG Kölns geht allen Unternehmen sicherlich das Messer im Sack auf. Zumindest auf den ersten Blick. Durch eine freiwillige Veröffentlichung des Jahresabschlusses muss eine Kleinst-Kapitalgesellschaft ein höheres Ordnungsgeld bezahlen? Warum denn das bitteschön? Gesetzlich verpflichtet ist die Kleinst-Kapitalgesellschaft nämlich lediglich zur Hinterlegung des Jahresabschlusses in elektronischer Form beim Bundesanzeiger sowie zur Erteilung eines Hinterlegungsauftrags (vgl. § 226 Abs. 2 S. 1 HGB). Die vor einigen Jahren neu eingeführte Größenklasse der sog. Kleinstkapitalgesellschaft (Kriterien vgl. § 267 a HGB) profitiert unter anderem von Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses....

18. April 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum...

16. April 2017

Jüngst war im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Quartalsberichts zu lesen, die Fortführung von „Toshiba“ sei gefährdet. Dabei soll der Prüfer ein Testat bzw. eine Bescheinigung zum Quartalsbericht nicht erteilt haben. Welche Hintergründe könnte eine solche Konstellation haben? Wer trägt wofür Verantwortung? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld mit rasanter Entwicklung geworden. Realität und Normen sind einem ständigen Wandel und...

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