Zugegebenermaßen hadere ich manchmal mit unserem Berufsstand – so zuletzt im Zusammenhang mit den GoBD. Nachdem die Vertreter von Steuerberaterkammer und -Verband von ihren Mitgliedern – zumeist mündlich vorgetragene – Beschwerden bezüglich übereifriger Betriebsprüfer entgegennehmen mussten, haben sie dazu aufgerufen, die Beschwerden hinsichtlich überzogener „GoBD-Prüfungen“ schriftlich vorzutragen, damit a) ein „rundes Bild“ entsteht und b) die zusammengetragenen Informationen bewertet und gemeinsam mit dem BMF für eine Evaluation, also eine Neu oder -Feinjustierung gesorgt werden kann. Doch die Ernüchterung kam nun: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge...
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Man kann es gar nicht oft genug betonen, dass bei der Vermietung zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen seitens der Finanzverwaltung gestellt werden, damit das Mietverhältnis auch tatsächlich steuerliche Anerkennung finden kann und der Vermieter eventuelle Werbungskostenüberschüsse auch wirklich steuermindernd verrechnen darf. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit,...
Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Viele andere aktuelle Fragen hatten mich von einer zeitnahen Fortsetzung abgehalten. Nun will ich die in loser Folge erscheinenden Blogs zum neuen Leasingstandard fortsetzen und mich der Frage widmen, wann überhaupt von einem Leasing auszugehen und damit IFRS 16 anzuwenden ist. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und...
Wir alle wissen, wer den privaten Nutzungsvorteil eines betrieblichen Kfz pauschal ermitteln möchte, muss zur 1% Regelung greifen. Der Grund: Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben...
Ich hatte bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass ich die steuerliche Prüfung der Angemessenheit von Gehältern der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer für dringend reformbedürftig halte (vgl. „Abzug gewerbesteuerlicher Verlustvorträge – falsches Verständnis der Unternehmensidentität“). Diese Kritik möchte ich heute erneuern. Die noch immer gültigen Grundsätze zur Angemessenheitsprüfung sind nun 22 Jahre alt (vgl. BFH 05.10.1994, I R 50/94), werden aber nach wie vor angewandt, so also zum einen die 50-Prozent-Grenze (Tantieme darf nicht mehr als 50 Prozent des Jahresüberschusses betragen) als auch zum anderen die 75:25-Prozent-Regelung (Verhältnis Festgehalt zur Tantieme), auch wenn letztere zuletzt aufgeweicht worden ist. Nach dem deutschen Verständnis dürften die Gesellschafter-Geschäftsführer...
8c KStG ist die unliebsame Vorschrift, nach der bisher nicht genutzte Verluste teilweise oder ganz wegfallen, wenn Anteilserwerbe von mehr als 25 Prozent stattfinden. Mittlerweile hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass jedoch der Verlustwegfall nicht immer sinnvoll ist. So zum Beispiel im Fall von Wagniskapitalgebern. Daher kommt eine neue Regelung. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog...
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