Seit einem Jahr gilt nun § 41 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) VI, der eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus ermöglicht. Normzweck soll sein, vertragliche Altersgrenzen flexibler zu handhaben. Die Vorschrift ist allerdings nicht risikofrei. Weit verbreitet ist der Irrglaube, das Arbeitsverhältnis ende automatisch, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente habe. Das ist nicht so. In der Praxis haben die Parteien des Arbeitsverhältnisses daher oft eine – zulässige! – Vereinbarung getroffen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67. Lebensjahr) automatisch endet. Mittels der neuen, im Sozialgesetzbuch versteckten Vorschrift können Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Altersgrenze „schieben“ und das Arbeitsverhältnis befristet über den Eintritt des...
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen – irgendwo zwischen 0 und 600 Euro. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied...
Offenbar möchte die Bundessteuerberaterkammer einen weiteren Vorstoß in Sachen „Nachweis der Fortbildungspflicht“ erbringen, das heißt, Steuerberater müssen in Zukunft gegebenenfalls einen vorgeschriebenen Mindestumfang an Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Ein ähnlicher Vorstoß der Bundessteuerberaterkammer ist vor einigen Jahren gescheitert. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser...
Ein nicht besonders kontrovers diskutiertes Berichtsinstrument ist der Eigenkapitalspiegel. Im deutschen Recht spielt er eine überschaubare Rolle, wird seine Aufstellung doch verpflichtend nur für Konzernabschlüsse und für die Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellter sogenannter KapCo-Gesellschaften verlangt, falls sie keinen Konzernabschluss aufstellen müssen. Da das HGB keine konkreten Vorschriften zur Ausgestaltung des Eigenkapitalspiegels enthält und meist Konzernabschlüsse betroffen sind, hatte sich einst das DRSC der Problematik angenommen und einen DRS 7 hierzu herausgebracht. Nachdem der Gesetzgeber mit dem BilMoG einige Änderungen gerade auch im Eigenkapital vorgenommen hatte, passt der DRS 7 teils nicht mehr. Folgerichtig hat das DRSC nun einen...
Vor einiger Zeit wurde ich um eine Stellungnahme zu folgendem Fall gebeten: Bei einem Steuerpflichtigen wird ein Eingangsumsatz überprüft und Vorsteuerabzug gewährt. Einige Zeit später prüft die Behörde besagten Umsatz beim Leistenden und stellt einen unberechtigten Steuerausweis fest. Da fragt man sich sogleich, ob es hier einen Anspruch der Beteiligten auf Gleichbehandlung gibt. Zumindest aus der Rechtsprechung lässt sich nichts Zwingendes ableiten. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie...
Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. Mai 2026
Update: Neue E-Auto-Förderung startet – Was Antragsteller beachten sollten
-
Christian Herold 22. Mai 2026
Gleichgeschlechtliche Ehe: Doch keine Zusammenveranlagung für Altjahre bei "verspäteter" Umwandlung der Lebenspartnerschaft
-
Christian Herold 21. Mai 2026
Kein Steuererlass bei Verlusten aus spekulativen Anlagen
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 21. Mai 2026
Diskriminierungsschutz im AGG: Bundeskabinett bringt Änderungen des AGG auf den Weg
-
Dr. Carola Rinker 20. Mai 2026
Wenn das Testat zur Vertrauensfrage wird
NEUESTE KOMMENTARE
19.05.2026 von Heiner Wiedemann
Muss das Finanzamt im FG-Prozess die Kosten eines Gutachtens zur Grundsteuer tragen?
18.05.2026 von Kati
19.05.2026 von Marisa Paga
Verrechnung von Altverlusten: An Einsprüche denken!