Das Bundeskabinett hat am 3.2.2021 ohne weitere Aussprache den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des IHK-Gesetzes beschlossen (Bundeskabinett – Ergebnisse (bundesregierung.de). Hintergrund Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG v. 18.12.1956 BGBl S. 920, zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.12.2020 BGBl. I 3256) ist die rechtliche Basis für die Arbeit von 79 IHKn bundesweit, die rund 3,6 Mio. Gewerbetreibende in Deutschland vertreten und auf Bundesebene im DIHK e.V. organisiert sind. Der DIHK e.V. nimmt als privatrechtlich organisierter Dachverband die Interessen der IHKn und deren Mitglieder auf Bundes- und europäischer Ebene wahr. Die Gesetzesinitiative war erforderlich...
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Die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird auf „unständig“ und kurzfristig Beschäftigte im künstlerischen Bereich erweitert. Davon profitieren viele darstellende Künstler, die nur kurzfristig für ein Gastspiel beschäftigt werden. Neustarthilfe für unständig beschäftigte Künstler – Hintergrund Bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 19.1.2021, mit dem der bundesweite Lockdown bis 14.2.2021 verlängert worden ist, hatte der Bund eine abermalige Verbesserung der Überbrückungshilfe III ankündigt (MPK-Beschluss v. 19.1.2021, Ziff. 14). Über die konkreten Vereinfachungen und Erweiterungen der Überbrückungshilfe hat das BMF am 5.2.2021 auf den Internetseiten informiert (Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert). Für...
Mit Beschluss vom 5.2.2021 (1 S 321/21, bekanntgegeben am 8.2.2021) hat der VGH Mannheim die in Baden-Württemberg landesweit geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung (von 20 Uhr bis 5 Uhr) mit Wirkung ab dem 11.2.2021 außer Vollzug gesetzt. Ziehen jetzt andere Länder nach? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit...
Der Bundestag hat am 28.1.2021 mehrheitlich die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist bis 30.4.2021. Damit wird die Insolvenzantragsfrist für Unternehmen ausgesetzt, die wirtschaftliche Hilfeleistungen aus den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes erwarten können. Hintergrund Schuldner müssen grundsätzlich unter den Bedingungen des § 15 a InsO einen Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung stellen. Durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) war, wurde die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg...
Darauf haben viele Soloselbständige und Unternehmen gewartet: Ab 29.1.2021 können nun endlich Anträge bearbeitet und die Dezemberhilfen ausgezahlt werden. Endlich Geld, das die Unternehmen in der Krise dringend brauchen! Hintergrund Im Rahmen der Corona-Finanzhilfen des Bundes hat der Bund als Zuschussprogramm auch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 (sog. Dezemberhilfe) zur Verfügung gestellt für alle Unternehmen, die im Dezember von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen waren. Der Zuschuss kann dann für jeden Tag der Schließung bis zu 75 Prozent des Umsatzausfalls betragen, für Unternehmen, die im Dezember ab 16.12.2020 erstmals von Schließungsmaßnahmen betroffen waren, gelten gesonderte Regelungen. Ein Beitrag von:...
Die EU-Kommission hat am 28.1.2021 die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht und die Dauer bis 31.12.2021 verlängert. Das hilft der deutschen Wirtschaft nachhaltig in der Corona-Krise. Hintergrund Wer in der aktuellen Corona-Krise außerordentliche Wirtschaftshilfen oder Überbrückungshilfe in Anspruch nimmt, muss die Beihilfegrenzen der EU-Kommission beachten, ansonsten droht bei der Schlussabrechnung eine Rückzahlung. BMF/BMWi haben deshalb inzwischen ausdrücklich auf ihren Webseiten FAQ zum Beihilfenrecht veröffentlicht (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der befristete Rahmen der Europäischen-Kommission (Temporary-Framework) stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die...
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