Am 17.12.2020 hat der Bundestag Änderungen beim Insolvenzrecht beschlossen, denen der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat; sie sollen ab 1.1.2021 in Kraft treten. In diesem Zuge wird auch die Drei-Wochen-Frist für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung bis 31.1.2021 verlängert. Wie ist das zu bewerten? Besser wäre jetzt eine schnelle Reform des Insolvenzrechts „aus einem Guss“. Hintergrund Nach der Insolvenzordnung (InsO) muss ein Schuldner grundsätzlich innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen, wenn Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Die Gefahr von Unternehmensinsolvenzen steigt nach mehr als neun Monaten wirtschaften unter schwierigen Corona-Pandemie-Bedingungen mit mehrfach verhängtem Lockdown, bei dem...
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Immer mehr Familien in Deutschland sind sogenannte Patchworkfamilien. Nach dem Statistischem Bundesamt sind in Deutschland etwa 10-13 % der Familien Stief- bzw. Patchworkfamilien. Hier gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen teilweise bedingt durch ein Stiefmutterverhältnis oder einen Stiefvater bzw. nichteheliche Lebensgemeinschaften, die beiderseits Kinder in die Gemeinschaft einbringen. In der komplexen Patchworkfamilie leben sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus der vorherigen Partnerschaft im Haushalt. Nachlassplanung erforderlich Man sieht schon hier die Komplexität der Angelegenheit, wenn es um Geldangelegenheiten oder Erbschaften geht bzw. um eine vernünftige Nachlassplanung. Beim Erben und Vererben besteht die Gefahr, dass Kinder des jeweils anderen Partners benachteiligt...
Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt. Hintergrund Die Corona-Pandemie stellt auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Betreuung von Kindern vor erhebliche Probleme. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf es aber nicht zulässt, einfach zu Hause zu bleiben? Schon im Sommer hatte der Gesetzgeber das IfSG ergänzt und eine Entschädigungsregelung in § 56a Abs.1 IfSG eingefügt (Gesetz v. 20.7.2020, BGBl. I...
Am 18.12.2020 hat der Bundesrat dem am Vortrag vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt (BR-Drs.761/20 (B), BT-Drs. 19/21981, 19/25251, 19/25322). Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen damit jetzt schneller aus der Insolvenz herauskommen. Hintergrund Mit der sog. Restschuldbefreiung können Schuldner nach der InsO unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden. Das gibt ihnen dann die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Allerdings beträgt die Dauer eines solchen Restschuldbefreiungsverfahrens bislang sehr Jahre – eine sehr lange Zeit, die in den meisten Fällen verhindert, dass ein insolventes Unternehmen überhaupt nochmal auf die Beine kommt. Hinzu kommt,...
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates entschieden, dass in gewerblichen Miet-/Pachtverhältnissen ein „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ fingiert wird, wenn infolge staatlicher Maßnahmen trotz gravierender coronabedingter Umsatzausfälle die Miete oder Pacht in unveränderter Höhe gezahlt werden soll. Hintergrund Wenn aufgrund einer staatlichen Schließungsanordnung ein Gewerbetreibender sein Ladengeschäft nicht mehr öffnen darf und deshalb keinen Umsatz erzielt, ist „automatisch“ auch das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter betroffen. Die Gerichte haben bislang sehr unterschiedlich entschieden, ob in solchen Fällen staatlicher Anordnungen mit der Folge gravierender Umsatzeinbußen ein Mietmangel (§ 536 BGB) oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt, der zur Anpassung des Miet-/Pachtzinses führt;...
Unternehmen und Selbständige, die erstmals seit 16.12.2020 von coronabedingten Schließungsmaßnahmen betroffen sind, erhalten keine pauschale Dezemberhilfe, sondern „nur“ Überbrückungshilfe III. Ist diese Ungleichbehandlung gerecht? Hintergrund Mit dem MPK-Beschluss vom 13.12.2020 werden die zunächst bis zum 20.12.2020 befristeten Beschränkungen und Schließungsverbote für die Zeit vom 16.12.2020 bis 10.1.2020 verlängert. Das bedeutet u.a.: Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs,...
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