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16. Juli 2020

Kürzlich hatte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Staatsanleihekaufprogramm für Aufsehen gesorgt: „Danach haben Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht … verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.“ (Urteil vom 5.5.2020, 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15). Die Entscheidung ist von vielen begrüßt, von anderen aber wegen Einmischung in europäische Angelegenheiten kritisiert worden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...

14. Juli 2020

Im Rahmen seiner Empfehlungen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hatte der federführende Finanzausschuss des Bundesrates in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesrat angeregt, die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von derzeit 800 Euro auf 1000 Euro anzuheben. Gleichzeitig sprach er sich für einer Streichung der sog. Sammelpostenmethode (§ 6 Abs. 2a EStG) aus. Beide Maßnahmen wurden letztendlich nicht in das Gesetz aufgenommen. Nebeneinander von Sofortabschreibung und Sammelpostenverfahren Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vereinfachung und vermeidet Streitigkeiten in Fragen der Bewertung bei einer Vielzahl von Wirtschaftsgütern. Zuletzt war die...

13. Juli 2020

Noch Ende Juni 2020 hat das BMF hat eine Verlängerung der Frist für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus abgelehnt. Jetzt wollen Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg mit eigenen Länderregelungen die Nichtbeanstandungsfrist bis 31.3.2021 verlängern Hintergrund Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 ist § 146a AO eingeführt worden (BGBl 2016 I S. 3152). Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Seit 01.01.2020 gilt dieses sogenannte Kassengesetz bundesweit. Seit 1.1.2020 ist jedes elektronische Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherheits-Einrichtung (TSE) zu sichern, die...

13. Juli 2020

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 AO kann die Abkürzung „gGmbH“ lauten. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, sodass für sie dieselben Grundsätze wie für die GmbH gelten. Eine Ausnahme ist, dass anstelle des Rechtsformzusatzes „GmbH“ zwingend die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden muss. Bislang war umstritten, ob eine UG (haftungsbeschränkt), die die Anforderungen an die steuerbegünstigten Zwecke der AO erfüllt, sich auch mit einem „g“ kennzeichnen und...

10. Juli 2020

In zwei neuen Entscheidungen hat das BAG den EuGH zur Vorabentscheidung angerufen, ob ein Urlaubsverfall bei Krankheit und bei voller Erwerbsminderung v. 7.7.2020) voraussetzt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, seinen Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu nehmen, ihn ferner darauf hingewiesen hat, dass dieser andernfalls verfallen kann, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch “aus freien Stücken“ nicht genommen hat (BAG 9 A 401/19 (A) und (BAG 9 AZR 245/19 (A) v. 7.7.2020). Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum...

7. Juli 2020

Bei der Bemessung des Elterngeldes gibt es immer wieder Streit über die Frage, was als maßgebendes Nettoeinkommen zu werten ist und inwieweit z.B. Umsatzbeteiligungen von Arbeitnehmern zu berücksichtigen sind. In dem maßgebenden § 2c des Elterngeldgesetzes heißt es dazu unter anderem: „Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld … ergibt das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind.“ Nun liegt die Vermutung nahe, dass es bei der Wertung, was als „sonstiger Bezug“ in diesem Sinne gilt, ausschließlich auf die lohnsteuerliche...

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