Seit dem 1.1. 2020 werden Betriebsrentner entlastet – ich hatte berichtet. Eingeführt wurde ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 159,25 Euro; er löst die bisherige gesetzliche Freigrenze ab. Das entsprechende Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz GKV-BRG) wurde vom Bundestag am 12.12.2019 beschlossen und nachfolgend verkündet (BGBl 2019 I S. 2913). Im Februar 2020 zeigt sich allerdings: Die neue Förderung der betrieblichen Altersversorgung hat leider eine Menge „Schatten“ im Gepäck – und hoffentlich bald wieder „Licht“! Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften...
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Im Referentenentwurf eines „Grundrentengesetzes“ (GruReG) plant das federführende BMAS in § 8 Abs. 4 EStG eine gesetzliche Definition des Kriteriums „zusätzlich geschuldeter Arbeitslohn“ im Sinne der Verwaltungsauffassung. Dies schränkt die Steuerfreiheit oder Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen des Arbeitgebers in Zukunft erheblich ein. Hintergrund Lohnformwechsel des Arbeitgebers durch Sachzuwendungen an Arbeitnehmer statt (voll steuerpflichtiger) Arbeitslohn sind heutzutage weit verbreitet. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist das lohnsteuerlich interessant, wenn derartige Leistungen lohnsteuerfrei oder jedenfalls pauschalversteuert erbracht werden können. Allerdings herrscht seit einiger Zeit ein heftiger Streit zwischen Finanzverwaltung auf der einen Seite, Arbeitgebern/Arbeitnehmern sowie Finanzgerichten auf der anderen Seite, welchen Anforderungen für das...
Der Berliner „Mietendeckel“ soll am 22.02.2020 veröffentlicht werden und daher am 23.02.2020 in Kraft treten. Wie schon beim Zweckentfremdungsverbot wurde auch hier das Gesetz natürlich wieder in letzter Sekunde in weiten Teilen verändert. Mal abgesehen von der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz: Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und für viele Vermieter wirtschaftlich schlicht eine Katastrophe. Besonders deutlich wurde dies bei einer Aktion der Berliner Morgenpost (www.morgenpost.de) , bei der die Leser anrufen konnten. Bei mir waren die meisten Anrufer zufällig Vermieter. Die Reaktionen reichten von Ratlosigkeit über Unmut bis hin zur blanken Verzweiflung – mehrere Vermieter...
Ich hatte berichtet: Im Oktober 2019 hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplatzbetreiber nach § 25e UStG, die zulasten europäischer Unternehmen geht, zu widerrufen. Dem hat die Bundesregierung jetzt widersprochen. Hintergrund Am 1.1.2019 ist das neue „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ursprünglich JStG 2018) in Kraft getreten (Gesetz v. 14.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338). Es betrifft Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Demnach müssen Internethändler von einer Onlineplattform ausgeschlossen werden, wenn diese keine Umsatzsteuerregistrierung vorweisen können. Geschieht dies nicht, haftet der Marktplatzbetreiber für den Umsatzsteuerausfall. Seit 1.3.2019...
Der Gesetzgeber will die Mietpreisbremse schärfen. Den Ländern soll bis Ende 2025 ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Geltungsdauer einer solchen Rechtsverordnung soll wie bisher höchstens fünf Jahre betragen. Zum anderen soll der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden. Dies hat der Bundestag auf Vorschlag des federführenden Rechtsausschusses am 14.2.2020 beschlossen. Was bedeutet das? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge...
Einen Klassiker hatte das LArbG Baden-Württemberg erst kürzlich zu entscheiden: Ist eine Violinistin, die als Aushilfe in Vertretungsfällen bzw. als Verstärkung bei größeren Musikproduktionen im Orchester eingesetzt wird, als Arbeitnehmerin tätig? Nein, die Musikerin – auch wenn Sie bereits Jahrzehnte im Orchester ausgeholfen hat – ist nicht als Arbeitnehmerin tätig. Das Vertragsverhältnis ist auch nicht als Arbeitsverhältnis auf Abruf zu qualifizieren. Die Entscheidung fügt sich in die lange Liste der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Orchestermusikern: Ein Beitrag von: Dr. Ursula Sedlmair-Wolff Studium der Rechtswissenschaft und Promotion in Augsburg Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Lehrbeauftragte an der FOM Hochschule München Warum blogge ich...
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