Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann teuer werden – für beide Seiten! In einem aktuellen Urteil mit hoher Praxisrelevanz hat das BAG jetzt klargestellt, was bei mehreren, aneinander anschließenden Krankheitsfällen für den „einheitlichen Verhinderungsfall“ zu beachten ist. Das ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig! Gesetzlicher Hintergrund Krankheitsfälle im Arbeitsleben sind „normal“. Um etwaige finanzielle Nachteile für den (arbeitsverhinderten) Arbeitnehmer abzufedern, sieht § 3 Abs.1 S. 1 EFZG bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit eine gesetzliche (also nicht abdingbare) Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer von bis zu sechs Wochen vor; hierbei hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit (mit unterschiedlichen Anzeigefristen) dem Arbeitgeber durch Vorlage einer...
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Ärger mit dem Telefonvertrag kennt beinahe jeder, der schon einmal einen solchen Vertrag abgeschlossen hat. Konfliktpotential birgt vor allem die Vertragskündigung. Besonders ärgerlich ist es gerade für Verbraucher, wenn Unternehmen die Laufzeiten zu ihren Gunsten fernab aller gesetzlichen Vorgaben interpretieren. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da...
Mit Spannung warten Verbände, Gewerbetreibende und Verbraucher auf Erleichterungen bei der seit 1.1.2020 geltenden Kassenbonpflicht bei elektronischen Kassensystemen – ich hatte bereits berichtet. Leider wurde eine für den heutigen Donnerstag angekündigte Abstimmung über eine Nachbesserung des Gesetzes kurzfristig abgesetzt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
In einem brandaktuellen Urteil hat das BAG (23.01.2020 – 8 AZR 484/18) klargestellt, was im Bereich des öffentlichen Diensts bei Einstellungsbewerbungen von Schwerbehinderten zu beachten ist. An diese Spielregeln sollten sich öffentliche Arbeitgeber tunlichst halten – sonst kann`s teuer werden! Rechtlicher Hintergrund Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen wegen Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, ethnischer Herkunft, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern. Das im Arbeitsleben deshalb Stellen (geschlechts-)neutral ausgeschrieben werden müssen, ist in der Praxis Allgemeinwissen. Dem AGG-Benachteiligungsverbot korrespondieren Entschädigungsansprüche des Diskriminierten mit Entschädigungssummen von bis zu drei Gehältern. Das gilt selbst dann, wenn sich der Bewerber...
Kann die Rechnungslegung falsch sein, wenn man es nicht besser wissen konnte? Das klingt ein wenig nach einer esoterischen Fragestellung. Jedoch ist es für die Frage der Fehlerhaftigkeit von Abschlüssen von entscheidender Bedeutung, ob die Perspektive des Rechnungslegers bei Abschlusserstellung oder eine irgendwie geartete übergeordnete Sichtweise entscheidend ist. Das Institut der Wirtschaftsprüfer wie auch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee haben sich hierzu schon in ihren Verlautbarungen geäußert. Inzwischen hat sich auch das OLG Frankfurt dazu positioniert. Die entscheidende Frage ist, ob ein subjektiver oder ein objektiver Fehlerbegriff gilt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National...
Das so genannte Crowdworking ist auf dem Vormarsch. Die Aufträge für Crowdworker werden üblicherweise per Internet über Crowdsourcing-Plattformen angeboten und je nach Auftrag oder Projekt von einem oder auch mehreren Crowdworkern bearbeitet (vgl. www.clickworker.de). Die von den Crowdworkern übernommenen Aufträge können vielfältig sein. Es kann sich zum Beispiel um Recherchetätigkeiten, Übersetzungen, Datenbankarbeiten oder Preisanalysen handeln. Allen Tätigkeiten ist gemein, dass sie über den PC oder ein mobiles, internetfähiges Gerät erbracht werden. Jüngst hat das LAG München entschieden, dass die Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform kein Arbeitsverhältnis begründet, wenn keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen besteht (Urteil vom...
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