Das Bundeskabinett hat am 25.1.2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2.2.2023 beschlossen. Hintergrund Seit Frühjahr 2020 hat der Bund empfindlich in den betrieblichen Infektionsschutz mit zahlreichen Arbeitgeberpflichten eingegriffen – auf dessen Kosten; ich habe wiederholt berichtet. Die letzte Fassung der CoronaArbSchV war eigentlich bis 7.4.2023 befristet. Doch jetzt entfällt in den meisten Bereichen vorzeitig staatlicher Zwang. Empfehlungen folgen auf Pflichten Die bisherigen Arbeitgeber-Pflichten beim betrieblichen Infektionsschutz entfallen jetzt. Nunmehr wird „empfohlen“, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-ArbSchV zum 2.2.2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Ein...
Recht
- All Posts
- Recht
Mit Schreiben vom 25.1.2023 (IV C 5 – S 2342/20/10008:003) hat das BMF zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Stellung genommen. Gut für die Lohnversteuerung der Arbeitgeber: Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung verfügt. Hintergrund Arbeitnehmer, die sich während der Corona-Pandemie – ohne krank zu sein – auf Anordnung des Gesundheitsamts als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne begeben müssen oder einem Tätigkeitsverbot unterliegen, erhalten im Falle des Verdienstausfalls im Regelfall eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG. Auch Arbeitnehmer, die aufgrund der vorübergehenden Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für...
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das BMAS den betrieblichen Infektionsschutz mit umfangreichen Arbeitgeberpflichten reguliert. Jetzt werden die Beschränkungen vorzeitig aufgehoben. Hintergrund Um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten und krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren, hat der Verordnungsgeber (BMAS) bzw. der Gesetzgeber im IfSG umfangreiche Arbeitgeberpflichten wie Homeoffice-, Testangebots- und Maskenpflichten angeordnet- ich habe wiederholt hier im Blog berichtet. Aktuelle Verordnung bereits entschärft Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 27.9.2022 ist am 1.10.2022 in Kraft getreten und gilt an sich bis 7.4.2023. Sie enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten...
Am 30.1.2023 hat der BFH den Verkündungstermin im Verfahren IX R 15/20 angesetzt; dort geht es um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages. Welche Szenarien sind denkbar? Hintergrund Ich habe mehrfach berichtet: Seit 1995 erhebt der Fiskus eine Ergänzungsabgabe in Höhe von 5,5% der tariflichen ESt oder KSt zur Finanzierung der Sonderlasten aus Anlass der deutschen Wiedervereinigung. Seit VZ 2020 und Auslaufen des Solidarpaktes II zahlen neben dem Zuschlag auf Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch rund 10 % der Steuerzahler den Soli, sog. „Besserverdienende“. Bislang haben BFH und BVerfG für VZ vor 2020 die Erhebung des Soli für verfassungskonform erklärt. Worum geht...
Umwidmung des Solis in eine Ukraine-, Klima- oder Corona-Abgabe? Erneut steht für den BFH die Frage auf der Agenda, ob die – weitere – Erhebung des Solidaritätszuschlags mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Könnte die Abgabe zukünftig etwa für andere Zwecke wie die Bekämpfung der Corona-Pandemie, den Klimawandel oder den Ukraine-Krieg erhoben werden? Hintergrund Am 17.1.2023 hatte der BFH sich erneut mit der möglichen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages auseinanderzusetzen. Zur Debatte steht, ob die Erhebung für den Zeitraum ab 2020 mit der deutschen Verfassung vereinbar ist. Mein Mitblogger Prof. Jahn hatte berichtet. Bereits kurze Zeit nach der mündlichen Verhandlung machte der BFH...
Am 17.1.2023 hat der BFH (IX R 15/20) abermals zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages (Soli) verhandelt, diesmal für den Zeitraum ab 2020; seine Entscheidung will der BFH Ende Januar 2023 verkünden. Welche praktischen Folgen hat das BFH-Verfahren? Worum geht es im Streitfall? Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Das beklagte Finanzamt setzte die Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag ab 2020 in Höhe von zuletzt 340 € fest. Die Kläger beantragten (erfolglos) die Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0 €: Zur Begründung beriefen sie sich auf das Auslaufen der Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer im Jahr 2019. Da der Soli als Ergänzungsabgabe nur...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Dr. Carola Rinker 10. Mai 2025
Delivery Hero 2024: Von der roten Laterne zum Hoffnungsträger?
-
Christian Herold 9. Mai 2025
Ist das Flughafengelände die erste Tätigkeitsstätte eines Piloten?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 8. Mai 2025
BFH konkretisiert Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten
-
Dr. Carola Rinker 8. Mai 2025
Wenn der Geschäftsbericht zur Bühne wird – Knaus Tabbert und der Korruptionsfall im Vorstand
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 7. Mai 2025
Im zweiten Anlauf: Kanzler und Bundesregierung mit Verspätung im Amt
NEUESTE KOMMENTARE
28.04.2025 von Christian Herold
27.04.2025 von Michael
Neue Grundsteuer ab Januar 2025: Was Grundstückeigentümer jetzt beachten sollten
07.05.2025 von Maik Geduhn
Erwerbsunfähigkeit eines seelisch behinderten Kindes: Gutachter kann auch Diplom-Psychologe sein