Das BVerfG (1 BvR 2649/21) hat mit seiner am 19.5.2022 veröffentlichten Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestätigt. Dies ist ein „juristischer Meilenstein“ in der COVID-19-Pandemiebekämpfung. Welche Fernwirkung hat das verfassungsgerichtliche Machtwort? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
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Seit 5.5.2022 kann die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfeprogramme I – III erfolgen, hat das BMWK mitgeteilt. Das Thema wurde hier im Blog bereits im Beitrag von Dr. Degenhardt aufgegriffen. Ich möchte nochmal Aspekte ergänzen und „unterstreichen“, worauf in der Praxis zu achten ist, z.B. bei der Umsatz- und Kostenprognose. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen...
Prüfende Dritte sollten in einschlägigen Konstellationen bei Schlussabrechnungen zu gewährten Überbrückungshilfen und November- und Dezemberhilfen rechtliche Risiken, insbesondere die Gefahr des Unternehmensverbundes, berücksichtigen. Es drohen detaillierte juristische Prüfungen und damit Rückzahlungen gewährter Leistungen. Unsere Handlungsempfehlung: Bei Einreichung der Schlussabrechnung sollte eine juristische Stellungnahme miteingereicht werden, welche sich z.B. detailliert mit der Frage des Vorliegens eines Unternehmensverbundes befasst. Schlussabrechnung – Um was geht es? Leistungsempfänger von Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen haben ihre ursprünglichen Anträge häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten gestellt. Juristische Fragen, wie das Vorliegen eines Unternehmensverbundes, wurden sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch auf Seiten der...
Die Unternehmenskrise ist für Unternehmer und deren Steuerberater ein Ausnahmezustand und mit vielen juristischen Fallen (sei es zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen) versehen. Häufig wird eine Unternehmenskrise von der Geschäftsführung erst kurz vor der Insolvenz bemerkt, wenn es bereits zu spät für relativ einfache Gegenmaßnahmen ist. Die Konsequenz ist, dass in der Krise Panikmaßnahmen durchgeführt werden, mit massiven Auswirkungen für das Unternehmen und teilweise hohem Risiko; auch für die Geschäftsführung. Implementierung einer Krisenfrüherkennung Dem Gesetzgeber ist es daher überaus wichtig, dass Unternehmen eine Krisenfrüherkennung implementieren. Auch wenn für Personengesellschaften keine explizite Vorschrift gegeben ist, so sollte die Implementierung einer Krisenfrüherkennung doch...
Zu viele offene Fragen, zu viel Kritikpunkte: Vermutlich kommt die von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale erst im September 2022 – mal sehen mit welchen Änderungen. Hintergrund Die Bundesregierung hat sich bekanntlich auf zwei Energiekosten-Entlastungspakete verständigt, um Bürger/innen angesichts der nach dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine stark gestiegener Energiekosten zu entlasten – ich habe berichtet. Zwei von drei Maßnahmen sollen noch in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 (BT-Drs. 20/1333) eingebracht werden: Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein...
Am 3.5.2022 hat das BMF mitgeteilt, dass die ersten beiden Säulen des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen starten. Am 4.5.2022 hat die EU-Kommission diese Maßnahmen gebilligt: Ein update. Hintergrund In der aktuellen Situation des Ukraine-Krieges geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen, ferner die Folgen der Unterbrechung von Lieferketten unmittelbar zu dämpfen. Deutschland hatte deshalb nach Beschluss der Bundesregierung vom 8.4.2022 eine Beihilferegelung bei der Kommission angemeldet, mit der bis zu 20 Mrd. € für die Unterstützung von Unternehmen bereitgestellt werden. In Betracht kommen...
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