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Steuern

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30. Januar 2023

Auf einer Messe bekommen Sie im Vorbeigehen an einem Messestand eine kleine Packung Sweetys mit Firmenaufdruck des Standbetreibers in die Hand. Spätestens jetzt denken Sie doch nicht mehr über gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach, sondern über den Umsatzsteuersatz dieser Werbelebensmittel, richtig? Okay, stellen Sie sich vor, sie produzieren Werbemittel. Neben den üblichen Kugelschreibern und Notizblöcken verkaufen Sie auch Lebensmittel mit Werbeaufdrucken. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet...

27. Januar 2023

Ein Steuerbescheid, der durch die Post übermittelt wird, gilt bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies ist die Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, die über Jahrzehnte unerschütterlich Bestand hatte. Sie stammt aus der Zeit, als die Deutsche Bundespost für die Beförderung von Briefen noch das gesetzliche Monopol hatte. Doch seit die Finanzverwaltung immer öfter private Postdienstleister einsetzt, gibt es Zweifel, ob die Bekanntgabefiktion, also die Drei-Tages-Frist, zu halten ist. Bereits im Jahre 2018 hat der BFH die Bedenken aufgegriffen. Mit Urteil vom 14.6.2018 (III R 27/17)...

25. Januar 2023

Erstausbildung oder Zweitausbildung? Diese Frage beschäftigt Eltern, Familienkassen, Steuerberater und Gerichte seit Jahren. Während für den Abzug von Werbungskosten die Annahme einer Zweitausbildung von Vorteil ist, ist es beim Kindergeld genau andersherum: Hier wird die Annahme einer so genannten einheitlichen Berufsausbildung angestrebt, wenn das Kind nach dem ersten Ausbildungsschritt einen weiteren absolviert. Der Vorteil einer einheitlichen Berufsausbildung (=Erstausbildung) liegt darin begründet, dass das Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen gezahlt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind dagegen nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Lediglich eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis...

24. Januar 2023

Ein gewerblicher Handel wird betrieben, wenn planmäßig Gegenstände angekauft werden, um diese wieder zu verkaufen (BFH-Urteil v. 17.06.2020 – X R 26/18). Das gilt auch für den Onlinehandel, beispielsweise auch über eBay. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild, der eines Händlers entspricht. Es kann auch nicht entscheidend sein, ob der Steuerpflichtige seinen eBay-Handel als Gewerbe anmeldet hat oder ob er von eBay als gewerblicher Händler eingestuft wird. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage:...

23. Januar 2023

Vor einigen Jahren haben Werbeagenturen folgendes Geschäftsmodell entdeckt: Sie erwerben einen Kleintransporter und bestücken diesen mit Werbeaufdrucken ihrer Kunden. Das Fahrzeug wird anschließend sozialen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden oder gar Kommunen „kostenlos“ überlassen. Diese wiederum erfreuen sich, dass sie nur die laufenden Kfz-Kosten tragen müssen und stören sich nicht weiter daran, dass sie für die Unternehmen Meier, Müller oder Schulze Werbung betreiben, wenn sie mit dem Fahrzeug im Stadtgebiet umherfahren oder es an gut frequentierten Plätzen abstellen. Es ergibt sich also eine Win-Win-Situation – und gewinnen will natürlich auch der Fiskus. Zum Jahresbeginn hat das Bayerische Landesamt für Steuern umfassend zur...

23. Januar 2023

Immer wieder kommen Spekulationen darüber auf, ob die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Deutschland nicht hoch genug besteuert werden und ob Anpassungsbedarf nach oben bestünde. Andererseits wird bei der recht unabhängig von Gesetzen und Prinzipien nur emotional geführten Debatte überhaupt nicht berücksichtigt, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen die Verrechnungsmöglichkeiten mit Verlusten, die es bei jeder Einkunftsart leider faktisch nun gibt, doch stark in Deutschland eingeschränkt sind. Sogar der Bundesfinanzhof (v. 17.11.2020, VIII R 11/18) hat diese Regelung für verfassungswidrig erachtet und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden,...

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