In meinem Blog-Beitrag „Instandhaltungsrücklage unterliegt der Grunderwerbsteuer“ hatte ich auf das Urteil des BFH vom 16.9.2020 (II R 49/17) aufmerksam gemacht, mit dem dieser entschieden hat, dass die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer Eigentumswohnung nicht um die anteilige Instandhaltungsrücklage zu mindern ist. Die Begründung des Urteils liegt darin, dass die Instandhaltungsrücklage Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist und bei einem Eigentümerwechsel auch bleibt. Anders als das Zubehör eines Grundstücks, das nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, kann damit die (anteilige) Instandhaltungsrücklage nicht auf den Erwerber einer Eigentumswohnung übergehen. Was einem nicht gehört, kann auch nicht verkauft werden. Na ja, zumindest sollte es nicht...
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Es entspricht eigentlich der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung führen kann. So zuletzt das Schleswig-Holsteinische FG mit Urteil vom 28.5.2020 (Az: 1 K 67/17). Damit befindet sich das Gericht nicht in schlechter Gesellschaft, denn schon mit Urteil vom 23.6.1981 (Az. VIII R 102/80) hat der BFH mit Blick auf ein Gesellschafter-Verrechnungskonto so entschieden. Zuletzt hatte auch das FG München mit Urteil vom 25.4.2016 (Az. 7 K 531/15) eine Entscheidung auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung getroffen. Die ständige...
Negativzins, Strafzins, Minuszins – immer mehr Anleger zahlen für ihre Einlagen bei den Banken „drauf“. Und wie steht die Finanzverwaltung zu den Negativzinsen? Sie sieht darin wirtschaftlich eine Verwahr- oder Einlagegebühr und mithin Werbungskosten. Diese sind aber bei Privatanlegern vom Sparer-Pauschbetrag erfasst, mit ihm also abgegolten (BMF-Schreiben vom 27.5.2015, BStBl 2015 I S. 473). Jüngst hat das BMF seine Haltung noch einmal bekräftigt, und zwar mit BMF-Schreiben vom 19.2.2021 (IV C 1-S 2252/19/10003 :007, Rz. 129a). Doch immerhin: Bei Anlageprodukten mit gestaffelten Zinskomponenten („Staffelzinsen“) sei die Gesamtverzinsung im Zeitpunkt des Zuflusses zu betrachten. Sei die Gesamtverzinsung positiv, so handele es...
Mit ihrer Meldung vom 06.04.2021 hat die Finanzverwaltung zu den Ergebnissen der Lohnsteuer-Außenprüfungen und der Lohnsteuer-Nachschau im vergangenen Jahr informiert. Hintergrund Für den Arbeitgeber gibt es sicherlich schönere Dinge als eine Lohnsteuer-Außenprüfung. In unregelmäßigen Abständen trifft sie jedoch die meisten einmal. Ihre Rechtsgrundlage ist in § 42f EStG niedergelegt. Prüfungsgegenstand ist die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Angeordnet durch Verwaltungsakt, gilt für die weitreichenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei der Außenprüfung § 200 AO. Bereits der Gesetzestext von § 42f EStG zeigt die umfassenden Pflichten auf: Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht...
Steuerlich ist allgemein anerkannt, dass Tauschgeschäfte im Großen und Ganzen nicht anders zu werten sind als Barverkäufe. Das betrifft sowohl die Umsatz- als auch die Ertragsteuer. Lediglich der Wert der Gegenleistung führt meist zu Diskussionen. Nun ist es mit dem Tausch oder dem tauschähnlichen Umsatz aber so eine Sache, denn zum einen wird die Annahme eines Tauschgeschäfts oftmals von vornherein bezweifelt, etwa bei dem „Geschäft Arbeitsleistung gegen Dienstwagen“ (vgl. aktuell EuGH-Urteil vom 20.1.2021, C-288/19), zum anderen sind diejenigen, denen ein Tauschgeschäft mehr oder weniger sanft aufgezwungen wird, gar nicht begeistert von den damit verbundenen steuerlichen Folgen – genauer gesagt mit...
Kinderbetreuungskosten mindern Einkommensteuer im Zahlungsjahr Kinderbetreuungskosten mindern als abziehbare Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG die Einkommensteuerlast. In welcher Steuererklärung die Kinderbetreuungskosten anzugeben sind, bestimmt sich nach dem Zahlungsjahr der Elternbeiträge. Im Grunde können daher zwölf Monatsbeiträge erklärt werden. Gilt dies auch uneingeschränkt im Pandemiejahr 2020? Während des Lockdowns ab März 2020 und regional verschieden in den Herbstmonaten wurden die Kindertagesstätten aus Infektionsschutzgründen geschlossen. Elternbeiträge waren insoweit nicht zu erheben – außer es wurde die Notbetreuung in Anspruch genommen. Die Beiträge wurden aber häufig trotzdem eingezogen, da die Länge des jeweiligen Lockdowns im Vorhinein nicht absehbar war...
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