Prüfende Dritte sollten in einschlägigen Konstellationen bei Schlussabrechnungen zu gewährten Überbrückungshilfen und November- und Dezemberhilfen rechtliche Risiken, insbesondere die Gefahr des Unternehmensverbundes, berücksichtigen. Es drohen detaillierte juristische Prüfungen und damit Rückzahlungen gewährter Leistungen. Unsere Handlungsempfehlung: Bei Einreichung der Schlussabrechnung sollte eine juristische Stellungnahme miteingereicht werden, welche sich z.B. detailliert mit der Frage des Vorliegens eines Unternehmensverbundes befasst. Schlussabrechnung – Um was geht es? Leistungsempfänger von Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen haben ihre ursprünglichen Anträge häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten gestellt. Juristische Fragen, wie das Vorliegen eines Unternehmensverbundes, wurden sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch auf Seiten...
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Mit dem sogenannten Tankrabatt geht seit 01.06.2022 mit steuerlichen Entlastungsmaßnahmen ein weiterer Teil des Entlastungspakets an den Start. Doch wer profitiert eigentlich? Hintergrund Ich habe in diesem Blog bereits wiederholt zu den von der Politik auf den Weg gebrachten Energiekosten-Entlastungsmaßnahmen Stellung bezogen. Am 12.05.2022 hat der Bundestag das Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen, der Bundesrat hat am 20.05.2022 zugestimmt. Das Steuerentlastungsgesetz ist Ende Mai veröffentlicht worden (Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022, BGBl 2022 I S. 749). Mit der Gesetzesverkündung können zahlreiche Entlastungsmaßnahmen noch in 2022 umgesetzt werden. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der...
Vor fast einem Jahr (17. Juni 2021) hatte sich das BMF erstmals mit dem Entwurfsschreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token geäußert Bis zu diesem Zeitpunkt bzw. bis zu dem nunmehr finalen BMF-Schreiben lagen nur vereinzelte und sehr übersichtliche Äußerungen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (im Privatvermögen) vor, welche die einzigen Ansatzpunkte für die Praxis zum steuerlich adäquaten Umgang mit „Kryptowährungssachverhalten“ darstellten. Zum einen die Verlautbarung des Finanzministeriums der Freien Hansestadt Hamburg vom 11. Dezember 2017 und zum anderen die Kurzinformation von der OFD Nordrhein-Westfalen vom 20. April 2018. Beide Verfügungen (Hamburg/OFD NRW) äußerten sich zur ertragsteuerlichen Behandlung von Bitcoins bzw. von...
Anfang Februar dieses Jahres hatte ich den Blog-Beitrag „Verkauf der THG-Quote eines E-Autos – und dann?“ veröffentlicht. Es geht darum, dass Halter von Elektro-Kfz die so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über bestimmte Unternehmen verkaufen und dafür eine Prämie von bis 350 Euro kassieren können. Und konkret bin ich der Frage nachgegangen, ob die Vereinnahmung des Erlöses steuerpflichtig ist. Ich selbst bin zu dem Schluss gekommen, dass bei einem Verkauf aus dem Privatvermögen zwar Einkünfte aus § 23 EStG vorliegen können (privates Veräußerungsgeschäft), dem Erlös aber ein Anschaffungswert gegenübergestellt werden muss, der im Zweifel genauso hoch ist wie der spätere Verlaufserlös. Fazit:...
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, und zwar zu zwei Drittel, begrenzt auf 4.000 Euro je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung gibt es einen weiteren Steuervorteil: Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Aber ist auch eine Kombination der beiden Steuervorteile zulässig? Also ein Abzug von Kindergartenbeiträgen trotz eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses? Nein, sagt der BFH. Mit Beschluss vom 14.4.2021 (III R 30/20)...
Die Sommer in Deutschland werden immer heißer, zuweilen mit Tagestemperaturen von über 40 Grad Celsius. Besonders gut gedämmte Häuser halten zwar im Winter die Kälte fern und im Sommer dauert es etwas, bis sich die Häuser aufgeheizt haben. Ist die Wärme aber erst einmal „in den Wänden“, kann es in den Innenräumen unangenehm heiß werden. Insofern kann neben einer guten Wärmedämmung auch ein ordentlicher Sonnenschutz enorm wichtig sein. Und da wäre es von Vorteil, wenn sich Vater Staat an den Kosten beteiligen würde. Und in der Tat macht er das – zumindest in bestimmten Fällen – über § 35c EStG....
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