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Steuern

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22. Januar 2021

Auf Antrag können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern, eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrages vornehmen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. In der Praxis ist die Regelung nach wie vor umstritten. So hat beispielsweise der BFH bereits in einer Entscheidung vom 17.5.2006 (Az: VIII R 32/05) festgelegt, dass auch schon die geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung unschädlich ist. Damit aber nicht genug: Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann...

21. Januar 2021

Zur Förderung der Arbeit im Homeoffice kommen aus Bayern nunmehr konkrete Vorschläge. Unter anderem plädiert der Finanzminister der CSU dafür, die Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern. Eine sinnvolle Stellschraube? Hintergrund  Die weiterhin hohen Corona-Fallzahlen lassen den Appell der Politik an die Unternehmen nach noch einer größeren Homeoffice-Frequenz lauter werden. Aus Bayern kamen jüngst konkrete Vorschläge, um die Homeoffice-Option attraktiver zu machen: Finanzminister Albert Füracker (CSU) möchte vor allem an der steuerlichen Stellschraube drehen. Neben der Forderung nach einer generellen Entlastung der Wirtschaft, z.B. durch eine Reduktion der Unternehmensbesteuerung auf „international wettbewerbsfähige 25 Prozent“, plädiert er für die Erhöhung der...

21. Januar 2021

Wie auch in den Vorjahren, so verbringe ich auch dieses Jahr einen großen Teil des Januars damit, Ausfüllhilfen zu den Steuererklärungsvordrucken zu erstellen. Und wie jedes Jahr finde ich immer wieder Stellen in den Vordrucken, die mich ins Grübeln bringen. Dabei ist allein schon die Flut der Vordrucke zur Einkommensteuererklärung gewaltig. Allein in diesem Jahr sind die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage R-AV / bAV, die Anlage R-AUS und die Anlage Corona-Hilfen hinzugekommen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter...

21. Januar 2021

Das BMF hat am 19.1.2021 auf seiner Website über erste wichtige Details der abermals verbesserten Überbrückungshilfe III informiert. Abschlagszahlungen sollen bereits im Februar erfolgen, die finale Bearbeitung der Anträge und Auszahlung im März 2021. Hintergrund Die Überbrückungshilfe III (Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen) steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16.12.2020  bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe...

21. Januar 2021

Auch in Fällen der Betriebsaufspaltung kommt es häufig zur Darlehensgewährung des Gesellschafters an die Betriebs-GmbH. Das Darlehen ist dann als Forderung im Besitzunternehmen zu aktivieren. Eine korrespondierende Bilanzierung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen gibt es jedoch nicht. Mit Urteil vom 23.7.2020 hat das FG Münster (Az: 10 K 2222/19 K, G) entschieden, dass eine Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrem Alleingesellschafter auch nach Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebs und Beginn der Liquidation nicht gewinnerhöhend ausgebucht werden darf, sofern der Gesellschafter auf die Forderung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater...

20. Januar 2021

Bundesminister Altmaier will die Überbrückungshilfe III in der Corona-Krise abermals vereinfachen und erweitern. Was ist geplant und wie ist das zu bewerten? Hintergrund Seit März 2020 unterstützt der Bund Unternehmen und Soloselbständige während der Corona-Krise zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen mit finanziellen Hilfen, insbesondere nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Hierüber habe ich zu Inhalt und Auswirkungen in der Praxis in diesem Blog immer wieder berichtet. Das jüngste Förderprogramm in diesem Kontext ist die Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe für Soloselbständige (Zeitraum 1.1. bis 30.6.2021): Anträge können noch nicht gestellt werden, Abschlagszahlungen sollen auf Antrag nach dem MPK-Beschluss vom 5.1.2021 (Ziff.11) noch im Januar...

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