Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten Parteiprogramme einen validen Indikator, wie die Steuerpolitik der anstehenden Legislaturperiode aussehen könnte. Dinge, die noch nicht mal in Wahlprogrammen stehen, haben nämlich aus den Erfahrungen der Vergangenheit kaum Aussichten in das Arbeitsprogramm einer kommenden Bundesregierung aufgenommen zu werden. Auch schon vor Kenntnis des Wahlausgangs lohnt ein genauer Blick in die Wahlprogramme der Parteien, um die steuerpolitischen Erwartungen realistisch zu beurteilen. Die Vielfalt der steuerlichen Wahlprogrammpunkte wollen wir in einer kleinen Artikelserie beleuchten. Dem Steuerrecht wohnen fundamentale Wertungen inne, die sich nicht nur in Tarif und Bemessungsrundlageneffekten verdeutlichen, sondern auch in steuersystematischen Grundentscheidungen. Daraus...
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Mit Urteil v. 01.07.2021 (C-521/19) hat der EuGH entschieden, dass bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage eines vom Mehrwertsteuerpflichtigen verschleierten Umsatzes davon auszugehen ist, dass die von der Steuerverwaltung rekonstruierten gezahlten und erhaltenen Beträge die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Jede andere Auslegung würde laut dem Gericht gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer verstoßen. Hintergrund Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein spanisches Unternehmen war mit dem Infrastruktur- und Orchestermanagement für Dorffeste betraut. Ein Vermittler von Künstlern verhandelte im Rahmen einer mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit im Namen des spanischen Unternehmens mit kommunalen Festkomitees über den Auftritt von Orchestern. Die Festkomitees zahlten bar und erhielten...
Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten Parteiprogramme einen validen Indikator, wie die Steuerpolitik der nächsten Legislaturperiode aussehen könnte. Dinge, die noch nicht mal in Wahlprogrammen stehen, haben nämlich aus den Erfahrungen der Vergangenheit kaum Aussichten in das Arbeitsprogramm einer kommenden Bundesregierung aufgenommen zu werden. Auch schon vor Kenntnis des Wahlausgangs lohnt ein genauer Blick auf die Agenda der Parteien, um die steuerpolitischen Erwartungen ab 2022 realistisch zu beurteilen. Die Vielfalt der steuerpolitischen Wahlprogrammversprechen wollen wir in einer kleinen Artikelserie beleuchten. Nachdem Daniel Käshammer sich in seinem Beitrag eingangs mit dem Steuertarif befasst hat, soll es hier darum gehen, worauf...
Sowohl Finanzverwaltung als auch Finanzgerichte argumentieren regelmäßig darüber, dass der Veranlassungszusammenhang entscheidet, wie Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund ist ein Steuerpflichtiger auf eine sehr interessante Idee im Zusammenhang mit der Herstellung einer Immobilie gekommen. Regelmäßiges Streitthema ist hier immer wieder die Aufteilung zwischen nur über die Abschreibung zu berücksichtigende Herstellungskosten und gegebenenfalls sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Es muss nicht extra erwähnt werden, dass die steuerliche Auswirkung enorm sein kann. Der Fiskus achtet daher sehr genau darauf, welche Aufwendungen mit der Herstellung (alternativ mit der Anschaffung) zusammenhängen. Im vorliegenden Fall forderte die finanzierende Bank im Rahmen der Immobilienherstellung eine qualifizierte...
Computer und Handys sowie deren Verträge verursachen regelmäßig hohe Kosten. Interessant ist dann sicherlich, wenn die Kosten der Arbeitgeber übernimmt und dies auch noch lohnsteuerfrei geschehen kann. Ausweislich der Regelung in § 3 Nr. 45 EStG sind die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus dem Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen steuerfrei. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss...
Als Reaktion auf die Corona-Krise hat der Rat der EU kurzfristig eine befristete Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie angenommen und stellt bestimmte Einfuhren und Lieferungen nunmehr steuerfrei. Worum geht es genau? Hintergrund Bereits am 12. April 2021 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgelegt. Konkret ging es dabei um eine Befreiung von Einfuhren und bestimmten Lieferungen im Hinblick auf Maßnahmen der Union im öffentlichen Interesse. Der Vorschlag zielte darauf ab, dass Maßnahmen unterstützt werden, die auf Unionsebene im öffentlichen Interesse ergriffen werden, insbesondere wenn die Union in Erfüllung eines Mandats zur Beschaffung von Gegenständen...
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