Die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre hat in steuerlicher Hinsicht schon zu manchen Kapriolen geführt. Ob Nachzahlungszinsen oder Aussetzungszinsen – stets wurde der gesetzlich typisierte Zinssatz als zu hoch, ja fast schon als Wucher empfunden. Nachfolgend wird ein aktuelles BFH-Urteil vorgestellt, bei dem der typisierte Zinssatz – hier von 5,5 Prozent gemäß § 15 Abs. 1 BewG – einem Steuerpflichtigen fast zum Verhängnis geworden wäre. Die Sache ist zwar noch einmal gut ausgegangen, doch in anderen Fällen ist nach wie vor Vorsicht angebracht (BFH-Urteil vom 31.7.2024, II R 20/22). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge...
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Stellen Steuerberatungskosten, die angefallen sind, um den Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG zu ermitteln, Veräußerungskosten im Sinne des § 17 EStG dar? Mit dieser Frage wird sich bald der BFH befassen müssen (Az. IX R 12/24). Vorausgegangen ist ein interessantes Urteil des Hessischen FG, wonach der Abzug von „mittelbaren Veräußerungskosten“ zulässig ist (Urteil vom 22.2.2024, 10 K 1208/23). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater...
Noch bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro gewähren. Steuerlich halten sich damit zusammenhängende Probleme in Grenzen. Arbeitsrechtlich sieht die Sache aber anders aus. Zahlreiche Arbeitsgerichte mussten bereits entscheiden, ob gewisse Arbeitnehmer(-gruppen) von der Gewährung der Prämie ausgeschlossen bzw. ob differenziert werden durfte. Nun hat das Bundesarbeitsgericht – aus meiner Sicht durchaus überraschend – entschieden, dass auch Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben (BAG, Urteil vom 12.11.2024, 9 AZR 71/24). Das Urteil ist zwar zum Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen ergangen, dürfte aber...
Arbeitgeber durften ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Leistung musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Eigentlich war damit klar, dass der Zuschuss steuerfrei war, wenn er anstelle von freiwilligen Sonderleistungen wie etwa dem Urlaubsgeld gezahlt wurde. Doch zumindest für das Niedersächsische FG war die Sache ganz und gar nicht klar und es hat mit einem – diskussionswürdigen – Urteil die Steuerfreiheit für eine...
Die Diskussion um das Bürgergeld erhält eine neue Dimension. Steuerlich soll der Grundfreibetrag das Existenzminimum steuerfrei stellen. Im Jahr 2023 waren das pro Person 10.908 Euro; umgerechnet also 909 Euro pro Monat. Erschreckend: Sozialrechtlich gilt jedoch ein anderes Existenzminimum! Arbeiten lohnt sich nicht. Zu diesem Urteil könnte man hier wohl kommen; Regierung und Gesetzgebung müssen diese „Ohrfeige“ wohl zunächst hinnehmen. Bedenkt man, welche Mittel (Cash) ein Bürgergeldempfänger erhält und welche Kosten darüber hinaus vom Staat noch für Wohnung, Nebenkosten, Rundfunkgebühr und seine Kinder übernommen werden, so kommt man hier auf einen deutlich höheren Betrag. Hiergegen hat ein Steuerpflichtiger geklagt. Ein...
Zinsen, Zinsen und wieder Zinsen. Wir beantragen mit jedem Rechtsbehelf regelmäßig auch die Aussetzung der Vollziehung für den strittigen Steuerbetrag. Bleibt das Rechtsmittel – z.B. der Einspruch – jedoch endgültig ohne Erfolg, wird der zunächst ausgesetzte Steuerbetrag gem. § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO verzinst. Derzeit beträgt die Verzinsung in diesen Fällen noch 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Damit soll der Vorteil abgeschöpft werden, den ein Steuerpflichtiger durch die spätere Zahlung erlangt. Dieselbe Gesetzesbegründung gilt auch für Nachzahlungszinsen gem. § 233a Abs. 3 AO Aber wurden die Nachzahlungszinsen nicht herabgesetzt? Richtig! Ein Beitrag...
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