Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Nachzahlungszinsen für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfG-Urteile vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17), war zu erwarten, dass sich die Steuerbürger auch gegen die Höhe anderer Zinsen und Zuschläge des Fiskus zur Wehr setzen würden. Zuletzt hat der BFH zwar mehrfach entschieden, dass an der Höhe der Säumniszuschläge keine verfassungsrechtlichen Zweifel bestehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16.7.2024, XI B 37/23; BFH-Beschluss vom 21.3.2025, X B 21/25). Doch hinsichtlich der Höhe der Aussetzungszinsen kommt nun „Bewegung ins Spiel“. Beschluss des BFH Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat für Aussetzungszinsen für...
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Nach dem Kabinettsbeschluss vom 4.6.2025 soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein steuerliches Investionssofortprogramm bereits heute (am 5.6.2025) im Bundestag in erster Lesung behandelt werden. Was bringt das Programm für die Unternehmenswirtschaft? Hintergrund Angesichts einer anhaltenden Wirtschaftsflaute mit rückläufigem Wachstum hat die neue Bundesregierung – auch auf Druck der Wirtschaftsverbände – im Koalitionsvertrag 2025 einen sofort wirkenden Wachstumsbooster für die deutsche Wirtschaft zu einem Kernanliegen erklärt, das umgehend umgesetzt werden soll. Investitionsanreize für deutsche Wirtschaft sollen zeitnah zu mehr Wachstum und damit für einen dringend benötigten Wirtschaftsaufschwung sorgen. Jetzt ging alles sehr schnell. Nachdem ein erster Referentenentwurf des BMF am...
Seit Anfang 2025 sehen sich viele Unternehmen mit neuen Rückforderungsbescheiden zu Corona-Hilfen konfrontiert. Besonders im Fokus stehen Überbrückungshilfen II, III und III Plus. Die Vorwürfe lauten häufig: vermeintlich nicht erfüllte Voraussetzungen, wie z. B. „verbundene Unternehmen“, nicht coronabedingte Umsatzrückgänge, unplausible Fixkosten oder Fehler in der Schlussabrechnung. Dieser Beitrag fasst zentrale rechtliche Schwachstellen der Bescheide zusammen und zeigt, wie Steuerberaterinnen und Steuerberater Betroffene fundiert beraten und vor unberechtigten Forderungen schützen können. Unternehmensverbund: Wann wirklich ein Verbund vorliegt Ein zentraler Rückforderungsgrund ist die angebliche Zugehörigkeit zu einem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG. Die Bewilligungsstellen unterstellen dabei in vielen Fällen...
Typisierungen und Vereinfachungen nimmt man gerne hin, wenn sie zum Vorteil gereichen. Doch wenn sie nachteilig wirken oder gar zu absurden Ergebnissen führen, werden schnell verfassungsrechtliche Zweifel laut – so auch bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die einerseits der Abgeltungsteuer unterliegen, bei denen andererseits aber selbst nachgewiesene Werbungskosten (oberhalb des Sparerpauschbetrages) nicht berücksichtigt werden. Soeben hat der BFH bestätigt, dass das Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG verfassungskonform ist, und zwar auch gegenüber Beziehern höherer Kapitalerträge, denen Werbungskosten deutlich oberhalb des Sparerpauschbetrages erwachsen (BFH-Beschluss vom 8.4.2025, VIII B 79/24). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
Das Ergebnis der Steuerschätzung vom 15.5.2025 weist in den nächsten Jahren deutliche Steuermindereinnahmen aus, die Wirtschaftsweisen prognostizieren in ihrem Frühjahrsgutachten vom 21.5.2025 für die Bundesregierung statt ursprünglich 0,4 Prozent Wachstum nun eine Stagnation. Was bedeutet das für den Bundeshaushalt 2025? Hintergrund Am 18.3.2025 hat der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit den von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ (BT-Drs. 20/15096) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen...
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ab 2025 sind 80 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.800 EUR je Kind, abzugsfähig. Soeben hat der BFH – wenig überraschend – entschieden, dass Aufwendungen für ein Ferienlager, das ein Kind besucht hat, jedoch nicht zu den abziehbaren Kinderbetreuungskosten...
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