Wer hat nicht schon einmal über sein Faxgerät geschimpft? Oder über das Faxgerät einer Behörde oder eines Gerichts? Es ist halt ärgerlich, wenn ein wichtiges Schriftstück, das fristgebunden ist, einfach nicht übermittelt werden kann. Und die Gerichte haben auch kein Einsehen, wenn die Übermittlungsversuche irgendwann abgebrochen werden, weil man keine „Aussicht auf Erfolg sieht.“ Selbst nach 54-maliger – erfolgloser – Wiederholung darf ein Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht aufgeben. Nein, er muss bis 23.59 Uhr vor seinem Gerät ausharren und es immer wieder versuchen (BGH 20.8.2019; VIII ZB 19/18, vgl. dazu den Blog-Beitrag „Probleme bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes?“). Doch...
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Im Steuerrecht gilt der allgemeine Grundsatz, dass es nicht auf die Bezeichnung von bestimmten Leistungen oder Tatbeständen ankommt, sondern vielmehr auf deren wirtschaftlichen Gehalt. Gemeinhin wird dies auch als wirtschaftliche Betrachtungsweise benannt und findet ihre Verankerung in der Abgabenordnung, etwa in § 39 AO. Doch wie es fast immer ist: Fällt dieser Grundsatz einmal zulasten der Finanzverwaltung aus, kann sie äußerst hartnäckig sein und pocht auf die wörtliche Auslegung von Vereinbarungen. So auch geschehen in einem Fall, den der BFH kürzlich entschieden hat. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...
Zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes-JStG 2020 hat der Bundesrat vorgeschlagen, Aufwendungen für das Home-Office steuerlich anzuerkennen (BT-Drs. 19/22850/BR-Drs. 19/23551). Dieser Vorschlag wurde am 26.10.2020 von Sachverständigen in der Expertenanhörung begrüßt. Kommt jetzt der Steuervorteil beim Home-Office? Hintergrund Ich hatte bereits berichtet: Vor dem Hintergrund coronabedingter Kontaktbeschränkungen gehen immer mehr Arbeitgeber zu flexiblen Arbeitsmodellen über und entsenden Teile Ihrer Belegschaft ins Home-Office, wo sich dies nach Art und Umfang der Tätigkeit umsetzen lässt und die technischen Voraussetzungen bestehen. Dieser Trend entspricht auch den Interessen vieler Arbeitnehmer, die im Home-Office ebenso produktiv sein können und überdies Beruf und Familie besser vereinbaren können, wenn...
Bereits seit dem 01.01.2019 können Betreiber eines elektronischen Marktplatzes für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung anderer Unternehmer, die auf dem bereitgestellten Markplatz rechtlich begründet worden ist, nach § 25e Abs. 1 UStG in Haftung genommen werden. Diese Regelungen sollen nunmehr mit dem Jahressteuergesetz 2020 einer deutlichen Verschärfung unterzogen werden. Was bedeutet das für die Betreiber? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei...
Zinserträge, auch aus Privatdarlehen, unterliegen grundsätzlich nur dem (Abgeltung-)Steuersatz von 25 %. § 32d Abs. 2 EStG enthält von diesem Grundsatz jedoch gewichtige Ausnahmen, und zwar insbesondere wenn Gläubiger und Schuldner „einander nahestehende Personen“ sind (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG) oder wenn die Darlehenszinsen von einer Kapitelgesellschaft geleistet werden, an der der Darlehensgeber zu mindestens 10 % beteiligt ist (§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG). Auf weitere Ausnahmefälle und die Details soll hier nicht weiter eingegangen werden. Vielmehr soll der Fokus auf eine positive Entscheidung des BFH vom 16.6.2020 gelegt werden. So hat dieser entschieden, dass die...
Verlängerung des Förderzeitraums Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 ist vorgesehen, dass der bisher bis zum 31.12.2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert wird. Hierdurch soll coronabedingten Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Unterzeichnung des Kaufvertrags Rechnung getragen werden. Die Anspruchsberechtigung für das Baukindergeld soll in diesen Fällen nicht aufgrund weniger Wochen unverschuldeter Fristversäumnis entfallen. Abweichender Einkommensnachweis infolge Verlängerung Auch wenn die Verlängerung des Förderzeitraums mit drei Monaten zunächst nicht üppig erscheint, kann diese im Einzelfall doch große Bedeutung entfalten. Und gegebenenfalls dazu führen, dass bisher wegen des zu hohen Haushaltseinkommens...
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