Die Kennzeichnungspflicht von Werbung war in der Szene lange schwierig. Ein neues Gesetz soll hier für Klarheit sorgen. Nicht nur rechtlich wird´s einfacher. Bald werden Blogger, Influencer, Podcaster, YouTuber & Co auch gläsern für das Finanzamt. Der Gesetzesentwurf Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt u.a. klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen....
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Wie bereits in meinem Blog-Beitrag „Einkommensteuervordrucke 2020 oder vertraue niemals einer amtlichen Anleitung“ geschrieben, gibt es für den Veranlagungszeitraum 2020 erstmals die Anlage R-AUS. Sie ist von Steuerzahlern auszufüllen, die Renten aus dem Ausland beziehen, das heißt aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen oder ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Wer die Anlage R-AUS studiert und die amtliche Anleitung dabei hinzuzieht, kommt aber zumindest als steuerlich interessierter Leser kaum umhin, Kritik üben zu müssen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
Mit Urteil vom 26.11.2020 (5 K 2414/19) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Umsätze eines selbständigen Zauberers in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmontage dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Hintergrund In 2017 und 2018 war der Kläger als selbständiger Zauberer tätig. Er stellte seine Dienste auf betrieblichen und privaten Feiern zur Verfügung. Sowohl die klassische Bühnenzauberei als auch die sogenannte „Close-up“-Zauberei, die klassische „Manipulation“ sowie das Fertigen von Ballonskulpturen zählten zu seinen Angeboten. Daneben trat er jährlich als Nikolaus auf und veröffentlichte mehrere Bücher. In seiner Umsatzsteuererklärung der Jahre 2017 und 2018 erklärte der Mann...
Auf Antrag können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern, eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrages vornehmen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. In der Praxis ist die Regelung nach wie vor umstritten. So hat beispielsweise der BFH bereits in einer Entscheidung vom 17.5.2006 (Az: VIII R 32/05) festgelegt, dass auch schon die geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung unschädlich ist. Damit aber nicht genug: Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann...
Zur Förderung der Arbeit im Homeoffice kommen aus Bayern nunmehr konkrete Vorschläge. Unter anderem plädiert der Finanzminister der CSU dafür, die Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern. Eine sinnvolle Stellschraube? Hintergrund Die weiterhin hohen Corona-Fallzahlen lassen den Appell der Politik an die Unternehmen nach noch einer größeren Homeoffice-Frequenz lauter werden. Aus Bayern kamen jüngst konkrete Vorschläge, um die Homeoffice-Option attraktiver zu machen: Finanzminister Albert Füracker (CSU) möchte vor allem an der steuerlichen Stellschraube drehen. Neben der Forderung nach einer generellen Entlastung der Wirtschaft, z.B. durch eine Reduktion der Unternehmensbesteuerung auf „international wettbewerbsfähige 25 Prozent“, plädiert er für die Erhöhung der...
Wie auch in den Vorjahren, so verbringe ich auch dieses Jahr einen großen Teil des Januars damit, Ausfüllhilfen zu den Steuererklärungsvordrucken zu erstellen. Und wie jedes Jahr finde ich immer wieder Stellen in den Vordrucken, die mich ins Grübeln bringen. Dabei ist allein schon die Flut der Vordrucke zur Einkommensteuererklärung gewaltig. Allein in diesem Jahr sind die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage R-AV / bAV, die Anlage R-AUS und die Anlage Corona-Hilfen hinzugekommen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter...
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