Wer ein Leben lang einer Beschäftigung nachgegangen ist, der sollte im Alter von den Renteneinkünften leben können. So zumindest die Idealvorstellung. Diese Idealvorstellung geht allerdings nicht immer auf. Altersarmut wird immer mehr zu einem Thema und lässt sich nicht alleine mit steigenden Mieten und erhöhten Kaufpreisen begründen. In den kommenden Jahren könnte der Staat immer mehr zu dieser Entwicklung beitragen. Dies liegt an der Doppelbesteuerung der Renteneinkünfte. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller Steuerberater und Professor für Rechnungswesen und Steuerlehre an der SRH Fernhochschule – The Mobile University Schwerpunkte: Bilanzsteuerrecht, Rechnungslegung, Besteuerung und Steuerpolitik Autor von verschiedenen Aufsätzen, Kommentar-...
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Wenn der Sohn doch nur so zielstrebig gewesen wäre wie seine Mutter, hätte es der nachfolgende Fall wohl niemals bis vor den BFH geschafft: Die Mutter erhielt zunächst Kindergeld für ihren Sohn, der ab dem Wintersemester 2013/14 ein Bachelor-Studium absolvierte. Da er offenbar Anfang 2015 eine wichtige Prüfung geschwänzt hat, verlor er seinen Prüfungsanspruch in dem entsprechenden Studiengang endgültig. Der zuständige Prüfungsausschuss stellte dies im Februar 2015 förmlich fest. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die kommunalen Haushalte erleiden massive Einbußen aufgrund der Corona-Pandemie. Vor allem bei der Gewerbesteuer wird es bis zum Ende dieses Jahres zu einem historischen Einbruch kommen. Denn die wirtschaftlichen Folgen, welche durch Auftragseinbrüche und Umsatzrückgänge bei den Unternehmen entstehen, schlagen sich in einem zweiten Schritt in deren Gewerbesteuerzahlungen nieder – mit fatalen Folgen für die kommunalen Haushalte. Die Kommunen stehen damit vor Herausforderungen, die sie aus eigener Kraft nicht stemmen können. Hintergrund: Die Gewerbesteuer stellt die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen dar, mit ihr steigt und fällt der Handlungsspielraum, welcher kommunal zur Verfügung steht. Dieses...
Der XI. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 5.5.2020 (XI R 33/19) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine Revisionsbegründung abgelehnt. Der Mitarbeiter des Prozessbevollmächtigten war wohl längerfristig erkrankt und dadurch kam es zu der verspäteten Revisionsbegründung bzw. zu einem verspäteten Antrag auf Fristverlängerung. Erwartungsgemäß hat der BFH das Begehren abgelehnt und führt dazu aus: „Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss – zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens – grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (…). Er muss u.a....
Urlauber, die nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie durch das Auswärtige Amt mit Charter-Flugzeugen ins Inland zurückgeflogen wurden, haben beginnend im Juni Kostenbescheide über die ausgelegten Rückreisekosten erhalten. Die Höhe der Kostenbeteiligung richtet sich nach der Entfernung des Rückflugs. Auf den einzelnen Touristen entfällt nach verschiedenen Medienberichten ein Kostenanteil zwischen 200 € und 1.000 €. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Rückholaktion ca. 56.000 deutsche Staatsangehörige eingeflogen. Die Kostenbeteiligung ist für die Betroffenen eine ungeplante Zusatzbelastung, die der ungeahnten Dynamik der Pandemie geschuldet ist. Aber handelt es sich auch um eine steuermindernde außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG? Ein...
Mitte Juli hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Neben notwendigen Anpassung, die sich durch Änderungen auf europäischer Ebene (EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung) ergeben, sollen steuerrechtliche Änderungen bedingt durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte aufgenommen werden. „Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.“ (Referentenentwurf JStG 2020, S. 1). Das BMF geht davon aus, dass die Änderungen, die durch das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen werden sollen, nahezu aufkommensneutral sind. So wird mit Mindereinnahmen i.H.v. 55 Mio. Euro pro Kalenderjahr gerechnet. Ein Beitrag...
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