Es kann vorkommen, dass Hin- und Rückfahrt zu und von der Arbeitsstätte, genauer gesagt der ersten Tätigkeitsstätte, an verschiedenen Tagen stattfinden – dass also die Rückfahrt von der Arbeit erst am folgenden Tag erfolgt. Die Frage ist, ob dann die Entfernungspauschale jeweils nur zur Hälfte oder je einmal pro Hin- und Rückweg berücksichtigt wird. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht...
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Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro. Fraglich ist ob dies auch gilt, wenn die Handwerkerleistungen durch die dem Steuerpflichtigen gehörende GmbH ausgeführt werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten...
Das Märchen von Dornröschen kennt wohl jeder. Derzeit habe ich den Eindruck, dass in Deutschland auch die Verwaltungen und Gerichte wieder aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen. Während ich in den letzten drei Monaten kaum Post von diesen Institutionen erhalten habe, scheint es, als wenn nun in Kürze alles nachgeholt wird, was über viele Wochen liegengeblieben ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das...
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten können bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt hat. Fraglich war nun, ob Prozesskosten zur Bestreitung des nachehelichen Unterhaltes auf Seiten des Empfängers Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften sein können. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher...
Wer eine Wohnung verbilligt vermietet, darf die entsprechenden Werbungskosten nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG). Die ortsübliche Miete lässt sich grundsätzlich dem örtlichen Mietspiegel entnehmen. Was aber gilt, wenn es eine vergleichbare Wohnung im selben Haus gibt, die fremdvermietet ist und deren Miethöhe vom örtlichen Mietspiegel abweicht? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen...
Wird eine Zahlung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn qualifiziert, fällt insoweit keine Lohnsteuer und (noch wesentlich interessanter) keine Sozialversicherung an. Insoweit kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass versucht wird, bestimmte Leistungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter aus dem Bereich der Arbeitnehmerschaft auszusondern und darzulegen, dass diese Leistung kein Zusammenhang mit den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen haben. Dies wurde aktuell auch in einem Sachverhalt vor dem FG Münster versucht. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage:...
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