Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 4.5.2020 im Bundesanzeiger die „Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung“ veröffentlicht, die am 5.5.2020 in Kraft getreten getreten ist. Sie beschert im Kern Vertragszahnärzten und zugelassenen Heilmittelerbringern einen Corona-Schutzschirm in Millionenhöhe. Hintergrund Zur Bewältigung der Corona-Krise hat das Bundeskabinett einen Milliarden-Schutzschirm für das Gesundheitswesen aufgespannt. Hilfen sollen Einnahmeausfälle abfedern und vermeiden, dass Kliniken Defizite machen. Dazu zählen Tagespauschale für freie Betten, Boni für neue Intensivbetten, verkürzte Zahlungsfristen für Patienten und Erleichterungen bei der Rechnungsprüfung ; die...
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Werden Aktien, die nach dem 31.12. 2008 erworben wurden, dem Aktionär ohne Entschädigung entzogen, indem in einem Insolvenzplan das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) auf Null herabgesetzt und das Bezugsrecht des Aktionärs für eine anschließende Kapitalerhöhung ausgeschlossen wird, erleidet der Aktionär einen Verlust, der in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 03.12.2019 (VIII R 34/16) gegen die Auffassung des BMF entschieden. Das BMF war dem Revisionsverfahren beigetreten. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg...
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 einen so genannten Corona-Bonus bis zu 1.500 EUR steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei gewähren. Gerade erst habe ich auf den umfassenden Frage-Antwort-Katalog des BMF zu dem Thema aufmerksam gemacht, da lässt ein Blog-Beitrag der Minijob-Zentrale aufhorchen. Es geht um die „Umwandlung“ von geleisteten Überstunden in einen Bonus. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen...
Am 6.5.2020 haben in einer Telefonkonferenz Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder das weitere Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Was ist aus Sicht der Wirtschaft davon zu halten? Hintergrund Seit dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland ist es durch abgestimmte Beschränkungsmaßnahmen der Länder gelungen, die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. In der Folge sind seit dem 20.4.2020 schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt worden, die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin niedrig geblieben. Auch wenn die Anordnung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nach dem BInfSchG Ländersache ist, haben sich die Bundesländer in der Vergangenheit sehr eng mit dem Bund, vertreten durch die Bundeskanzlerin...
Die Corona-Krise ist mittlerweile in der steuerpolitischen Diskussion angekommen. Um die Corona-Folgen zu finanzieren fordern mittlerweile Vertreter mehrerer Parteien die (Wieder-) Einführung einer Vermögensabgabe bzw. Vermögensteuer. Dies überrascht wenig, so entbrennt die Diskussion um die Wiedereinführung einer Vermögensteuer (Vermögensabgabe) in regelmäßigen Zeitabständen. Zwar darf die Vermögensteuer – bedingt durch ein Urteil des BVerfG – seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben werden, trotzdem gab es in den letzten Jahren immer wieder Anläufe die Vermögenbesteuerung aus ihrem „Dornröschenschlaf“ (vgl. Oechsle, StuW 2004, S. 381) zu wecken. Bisher hat jedoch kein Vorstoß Gesetzeskraft erreicht. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller...
Bei Weihnachtsfeiern, Jahresabschlussveranstaltungen und Betriebsausflügen möchte das Finanzamt gerne mitfeiern, das heißt, es sieht in den Veranstaltungen „geldwerte Vorteile“ der Arbeitnehmer, die es grundsätzlich zu versteuern gilt. Der geldwerte Vorteil bleibt aber immerhin bis zu 110 EUR pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. Und falls der anteilige Zuwendungsbetrag pro Arbeitnehmer höher als 110 EUR ist, kann der steuerpflichtige Vorteil statt individuell vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich...
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