Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen inzwischen auch die deutsche Wirtschaft ins Mark. Jetzt haben Bund und Länder zur Liquiditätsverbesserung erste steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das ist ein wichtiges, aber auch dringend notwendiges politisches Signal. Hintergrund Das Corona-Virus ist nicht nur eine Bedrohung für Leben und Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft: Die Unterbrechung von Lieferketten für zu drastischen Umsatzeinbrüchen. Nachfrageeinbrüche belasten das Messewesen oder das Hotel-und Gaststättengewerbe. Da die allgemeine Verunsicherung auf die Verbraucher übergreift, sind auch spürbare Auswirkungen auf das Konsumverhalten, Wachstum und den Arbeitsmarkt in Deutschland zu erwarten. Das kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen, bis hin zu Insolvenzverfahren wegen drohender...
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Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen inzwischen auch die deutsche Wirtschaft ins Mark. Jetzt haben Bund und Länder zur Liquiditätsverbesserung erste steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das ist ein wichtiges, aber auch dringend notwendiges politisches Signal. Hintergrund Das Corona-Virus ist nicht nur eine Bedrohung für Leben und Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft: Die Unterbrechung von Lieferketten für zu drastischen Umsatzeinbrüchen. Nachfrageeinbrüche belasten das Messewesen oder das Hotel-und Gaststättengewerbe. Da die allgemeine Verunsicherung auf die Verbraucher übergreift, sind auch spürbare Auswirkungen auf das Konsumverhalten, Wachstum und den Arbeitsmarkt in Deutschland zu erwarten. Das kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen, bis hin zu Insolvenzverfahren wegen drohender...
Wer – wie ich – nach den BFH-Urteilen aus 2018 zur verschobenen Fälligkeit aufgrund Wochenendes dachte, nunmehr sei das Thema Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Einnahme und Ausgabe befriedet, der sei durch ein aktuelles Revisionsverfahren belehrt. Unter dem Az. VIII R 1/20 muss der BFH die Frage klären, ob es für die wirtschaftliche Zuordnung innerhalb „kurzer Zeit“ neben der Zahlung auch der Fälligkeit bedarf. Bereits in den Jahren 2015 bis 2016 war die Zuordnung der Umsatzsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung und bei den Überschusseinkünften, die um den 10.01. gezahlt wurde, aber wegen der Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO auf den...
Abgesagte Veranstaltungen, Reisebeschränkungen, einbrechende Börsen – die Auswirkungen des Coronavirus treffen auch viele Unternehmen. Welche Maßnahmen können Unternehmen kurzfristig helfen, bis bundesweite Maßnahmen beschlossen sind? Safety first Auch Unternehmen sollten Vorsorge treffen, um die wirtschaftlichen Folgen von Umsatz- und Gewinnrückgängen zu mildern und Liquiditätsengpässen vorzubeugen. Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Erste-Hilfe-Maßnahmen Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden können kleine, erste Maßnahmen zu einer steuerlichen Entlastung beitragen, wie zum Beispiel: Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie...
Bei vermieteten oder eigengewerblich genutzten Immobilien ist im Ausnahmefall ein teilweiser Erlass der Grundsteuer auf Antrag möglich (§ 33 GrStG). Erforderlich ist, dass der normale Rohertrag der Immobilie um mehr als 50 Prozent gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassen. Beträgt die Minderung des normalen Rohertrags 100 Prozent, ist die Grundsteuer in Höhe von 50 Prozent zu erlassen. Der Antrag ist jeweils bis zum 31. März für das Vorjahr zu stellen. Jüngst hat das Verwaltungsgericht Koblenz allerdings entschieden, dass allein der Leerstand...
Das FG Baden-Württemberg hat schon zweimal entschieden, dass der Grundsatz der Wesentlichkeit es ermöglicht unwesentliche Elemente bei der Bilanzierung und Bewertung außer Acht zu lassen. Dies gilt auch für aktive Rechnungsabgrenzungsposten! Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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