Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sog. Überentnahmen getätigt worden sind. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden gemäß § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme berechnet. Nun musste sich das Finanzgericht Düsseldorf mit der Frage befassen, ob der hier typisierte Zinssatz verfassungsgemäß ist (Gerichtsbescheid vom 31.5.2019 – 15 K 1131/19 G, F). Der Streitfall Die Klägerin wendet sich gegen die Erhöhung ihrer gewerblichen Einkünfte um nicht abzugsfähige Schuldzinsen. Sie macht verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe des typisierenden Zinssatzes von 6 Prozent geltend. Dieser Zinssatz habe keinen...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Es gibt eine mittelbare Schenkung im Hinblick auf Immobilienvermögen, die erbschaft- und schenkungsteuerlich zu Bewertungsvorteilen führen kann. Fraglich ist aber, ob es so etwas auch beim Betriebsvermögen gibt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Mit Urteil vom 9.2.2017 (V R 70/14, BStBl II S. 1106) hat der BFH entschieden, dass Turnierbridge nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO als gemeinnützig anzuerkennen ist, weil es die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos fördere wie Schach. Allerdings: Schach ist zwar nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO ebenfalls gemeinnützig, Mitgliedsbeiträge an einen Schachverein sind jedoch nach § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStG nicht als Sonderausgaben abziehbar. Hingegen können Mitglieder eines Turnierbridgevereins nach derzeitiger Rechtslage ihre Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben abziehen. Eine – für den Gesetzgeber und den...
Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.07.2019 (Az. 14 K 1653/17 L) entschieden, dass die Fahrzeiten im Mannschaftsbus zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören können. Der Streitfall Die Klägerin ist eine Profi-Sportmannschaft. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind arbeitsvertraglich verpflichtet, zu auswärts stattfindenden Terminen im Mannschaftsbus anzureisen. Eine individuelle Anreise ist ihnen nicht erlaubt. Die Klägerin zahlte ihren Arbeitnehmern Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit steuerfrei aus. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Lohnzuschlag für das rein passive Verhalten der Arbeitnehmer während der Fahrt im Mannschaftsbus steuerpflichtig...
Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln – so oder so ähnlich kann man wohl das derzeitige Gezerre um die Steuerbegünstigung – oder um die Abschaffung eben jener Steuervorteile – für Prepaidkarten bezeichnen. Aktuell ist wohl davon auszugehen, dass die Begünstigung nach dem Willen des Gesetzgebers in bestimmten Fällen entfallen soll (also nun doch Annahme einer Geldleistung statt einer Sachleistung). Allerdings steht – je nach Sichtweise – zu hoffen oder zu befürchten, dass die geplante gesetzgeberische Umsetzung bereits heute durch die jüngste BFH-Rechtsprechung so gut wie obsolet ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher...
Wer kontrolliert die Kontrolleure? Öffentlich zugängliche Informationen wurden schon immer vom Finanzamt ausgewertet. Nun sollen die Prüfer aber auch in sozialen Netzwerken ermitteln und hierzu auch pseudonymisierte Kontaktanfragen stellen dürfen – so geht es aus der Kurzinformation vom 07.06.2019 der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hervor. Ermittlung in sozialen Netzwerken Mit der o.g. Kurzinformation hat sich die OFD Nordrhein-Westfalen ausführlich zur Nutzung von sozialen Netzwerken zur Sachverhaltsermittlung durch die Prüfungsdienste geäußert. Hiernach hält die Verwaltung die Ermittlungen im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken grundsätzlich für geeignet und sogar auch für erforderlich, um steuerlich erhebliche Sachverhalte vollständig aufzuklären. Wörtlich heißt es hierin: Ein...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 6. Mai 2025
Erwerbsunfähigkeit eines seelisch behinderten Kindes: Gutachter kann auch Diplom-Psychologe sein
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 5. Mai 2025
BAG: Auch Kryptowährungen können als Sachbezug Teil des Arbeitsentgelts sein
-
Christian Herold 5. Mai 2025
Zusätzlichkeitserfordernis des § 8 Abs. 4 EStG: BFH muss zur Rückwirkung entscheiden
-
Dr. Carola Rinker 2. Mai 2025
ROY Asset Holding: Wenn die BaFin Fehler findet – und das gleich reihenweise
-
Christian Herold 30. April 2025
Konkurrenz von umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungsvorschriften – so etwas gibt es
NEUESTE KOMMENTARE
27.04.2025 von Michael
Neue Grundsteuer ab Januar 2025: Was Grundstückeigentümer jetzt beachten sollten
28.04.2025 von Christian Herold
Aufreger des Monats Februar: Gesetzgeber hebelt positives „Lebensversicherungs-Urteil“ rückwirkend aus