NWB Experten-Blog

Steuern

  • All Posts
  • Steuern
28. November 2019

Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für das Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. So die Regelung in § 1 Abs. 1a UStG. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

28. November 2019

Im Jahre 2017 hat der BFH den EuGH hinsichtlich der Frage angerufen, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind. Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung für Banken, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kostenoptimierung Dienstleister einschalten. Denn die so erhofften Kostenvorteile werden durch eine Umsatzsteuerpflicht der vom Dienstleister bezogenen Leistung geschmälert, da Banken beim Bezug derartiger Leistungen im Allgemeinen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Nunmehr liegt die Antwort des EuGH vor (BFH-Beschluss vom 28.9.2017, V R 6/15; EuGH-Urteil vom 3.10.2019, Rs. C-42/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...

27. November 2019

Wird ein Wirtschaftsgut, z. B. ein Gebäude, bereits entsprechend dem Baufortschritt verwendet, noch bevor es insgesamt fertig gestellt ist, ist für jeden gesondert in Verwendung genommenen Teil des Wirtschaftsguts ein besonderer Berichtigungszeitraum anzunehmen. So geregelt in Abschnitt 15 a.3 Abs. 2 Satz 1 UStAE. Fraglich ist jedoch, ob es bei dieser Verwaltungsauffassung bleiben wird. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben...

26. November 2019

Negativzinsen der Europäischen Zentralbank geben verschiedene Kreditinstitute inzwischen an Privatkunden weiter. CSU-Chef Markus Söder fordert daher ein politisches Eingreifen, das Sparer schützt und von Negativzinsen befreit. Die Entlastung ermöglichen könne eine steuerliche Geltendmachung von Negativzinsen. Status quo Für Privatanleger stellen Negativzinsen derzeit keine (negativen) Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Diese werden als Verwahrgebühr behandelt, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag erfasst werden – und sich damit im Regelfall steuerlich nicht auswirken. Für Geschäftskunden gab es bereits zuvor steuerlichen Regelungsbedarf zu Negativzinsen: Gewerbesteuerlich werden Negativzinsen als Verwahr-Gebühren wie...

26. November 2019

Ehescheidungskosten sind generell nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Andererseits gilt: Ein Abzug ist möglich, wenn der Bürger ohne Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Und letztlich: Aufwendungen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entstehen zwangsläufig aus tatsächlichen Gründen und sind daher als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als...

25. November 2019

Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.09.2017 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben, können den Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche im Fall der Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 02.07.2019 – IX R 13/18 bekräftigt. Zum Hintergrund Mit Urteil vom 11.07.2017 – IX R 36/15 hat der BFH seine langjährige Rechtsprechung zu nachträglichen Anschaffungskosten bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) geändert. Der Grund für die Änderung der Rechtsprechung bestand bereits seit 2008. Im Jahr 2008 erfolgte nämlich die Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das...

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv