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8. Juli 2019

Was für ein Hin und Her. Bereits am 29.11.2018 hatte der Bundestag das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ – also die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG – verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats am 14.12.2018 galt als sicher, nachdem man sich im Finanzausschuss noch bezüglich einiger kleinerer Streitpunkte geeinigt hatte. Allerdings ist der Punkt “§ 7b EStG” dann vollkommen unerwartet von der Tagesordnung des Bundesrats verschwunden. Auf der Homepage des Bundesrats hieß es nur lapidar: “Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestages zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit...

8. Juli 2019

Immobilien sind immer sehr begehrt und wegen der vielen Gestaltungsmöglichkeiten allerdings auch ein häufiges Streitthema mit dem Finanzamt. In gleich zwei Fällen hat sich der BFH nun zur Prüfung der Überschusserzielungsabsicht geäußert.  Entschließt sich der Steuerpflichtige die Form der Vermietung zu wechseln, ist diese nämlich in diesem Zeitpunkt neu zu bewerten. Heute möchte ich Ihnen den ersten Fall vorstellen: Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet...

8. Juli 2019

Eltern, die vergessen haben, Kindergeld rechtzeitig zu beantragen, obwohl ihnen dieses zugestanden hätte, gehen nach bisheriger Rechtslage auch bei der Einkommensteuer mehr oder weniger leer aus, da der „Anspruch auf Kindergeld“ bei den kindbedingten Vergünstigungen gegengerechnet wird. Da die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes zudem auf sechs Monate begrenzt worden ist, sind offenbar tausende Eltern bei den kindbedingten Vergünstigungen leer ausgegangen. Letztlich wurde sogar das Existenzminimum der Kinder besteuert. Aktuell gibt es aber eine erfreuliche Neuregelung: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter...

5. Juli 2019

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 3 EStG). Nicht begünstigt sind allerdings Handwerkerleistungen im Rahmen von Baumaßnahmen, die mit „irgendwelchen“ öffentlichen Mitteln in Form von zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert werden. Es ist in der Praxis häufiger die Frage aufgekommen, ob auch das Baukindergeld eine solche öffentliche Förderung darstellt und deshalb auf begünstigte Handwerkerleistungen anzurechnen ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften,...

5. Juli 2019

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland über 2 Mio. Einzelunternehmen. Jeder Unternehmer hat natürlich das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Doch Verluste gehören eben leider auch zum Unternehmertum. So ärgerlich diese auch sein mögen, werden Verluste immerhin steuerlich berücksichtigt und münden zumindest in einem Verlustvortrag nach § 10d EStG für die „besseren Jahre“. Verstirbt der Unternehmer jedoch, kommt es neben der persönlichen auch zu einer steuerlichen Tragödie. Denn nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17.12.2007 (GrS 2/04, BStBl 2008 II S. 608) kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG...

4. Juli 2019

Wer ein Gebäude errichtet, das unternehmerisch genutzt wird, hat üblicherweise ein Interesse daran, die Umsatzsteuer aus den Baukosten voll als Vorsteuer abzuziehen. In den so genannten Mischfällen, also bei einer teilunternehmerischen Nutzung, verlangt die Finanzverwaltung aber, dass sehr frühzeitig, mitunter sogar schon in der Bauphase, eine vollständige oder teilweise Zuordnung zum Unternehmensvermögen erfolgt. Nur bei einer Zuordnung zu 100 Prozent ist auch der Vorsteuerabzug (zunächst) zu 100 Prozent gesichert. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...

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