Immer wieder beanstandet das Finanzamt Rechnungen und gewährt so den Vorsteuerabzug nicht. Nachdem mittlerweile geklärt ist, dass auch eine rückwirkende Berichtigung einer Rechnung möglich ist, ist aktuell ein weiteres positives Urteil zu diesem Thema zu verzeichnen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...
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Das FG München hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 13 K 1736/17) erneut bestätigt, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht in Betracht kommt, soweit der Arbeitslohn auf Handwerkerleistungen entfällt, die außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen in der Werkstatt des Handwerkers erledigt worden sind. Dass die zu erbringenden Leistungen im Streitfall Gegenstand eines einheitlichen Vertrages waren und ein Teil der Handwerksarbeiten auf dem klägerischen Grundstück durchgeführt wurde, verknüpfe die Planungs- und Montageleistungen mit den Herstellungsarbeiten in einem funktionellen Sinn. Ein unmittelbar räumlicher Zusammenhang könne aber nur bei einer engen räumlichen Nähe zwischen Leistungsort und Haushalt angenommen werden. Von einer...
Am 23. Juni 2017 hatte der Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages nach anderthalb Jahren dem Deutschen Bundestag seinen Abschlussbericht zu den Cum-Ex-Geschäften und Cum-Cum-Geschäften vorgelegt. Er umfasst ohne Anlagen 810 Seiten! (BT-Drucksache 18/12700 vom 20.6.2017). Doch der Bundestag nimmt den Bericht zur Kenntnis und legt ihn zu den Akten! Es gab keinerlei Konsequenzen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus...
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, kostet dieser Vorgang auch Grunderwerbsteuer. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...
Im Folgenden finden Sie wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten, die beim BFH aktuell anhängig geworden sind. Dabei ist fraglich, was alles unter die Entfernungspauschale fällt, wie die 44 € Freigrenze bei einem Jahresvertrag für ein Fitnessstudio zu behandeln ist und wie der Veräußerungserlös eines privat mitgenutzten Pkw zu behandeln ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet...
Das BMF hatte Ende 2016 nach dem Urteil des BFH vom 1.6.2016 (X R 17/15) zur Behandlung der Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 6.12.2016, IV C 3 – S 2221/12/10008). Danach gilt: Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag...
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