Die „große“ Steuerreform in den Vereinigten Staaten hat nicht nur lokale Auswirkungen. Ein Aspekt ist sicher das Anheizen des Steuerwettbewerbs. Das könnte unter anderem auch eine disziplinierende Wirkung auf populistische und auf den eigenen Machterhalt oder die Machterlangung zentrierte Politikerinnen und Politiker gerade in Europa haben. Die aktuellen Diskussionen in Deutschland deuten aber wohl darauf hin, dass politische Kreise vielfach eher in ihrer eigenen kleinen Blase gefangen sind und die Realitäten, Zusammenhänge und ökonomischen Mechanismen ausblenden oder vielleicht teils auch einfach nicht verstehen. In anderen Mitgliedstaaten der EU sieht es auch nicht überall rosig aus. Es ist wohl weiterhin Schlimmes...
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Traditionell hörte man von Seiten der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung, dass Verluste auf der Vermögensebene nicht steuermindernd berücksichtigt werden können. Dies ist ab sofort anders. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für die betroffenen Mitarbeiter meist sehr schmerzlich. Oftmals kommen die entlassenen Arbeitnehmer in einer Auffanggesellschaft – einer sog. „Transfergesellschaft“ – zum Zwecke der Fortbildung unter und erhalten – ggf. neben der Abfindung – Transferkurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur sowie Aufstockungsbeträge von der Transfergesellschaft. Die Frage ist, ob diese Aufstockungsbeträge wie laufender Arbeitslohn zu versteuern sind oder ob sie Teil der Abfindung und damit steuerermäßigt sind. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
Vermehrt liest man in der letzten Zeit diese Frage. Grund dafür ist nicht zuletzt, dass es auch international prominente Befürworter einer solchen Robotersteuer gibt, wie beispielsweise Microsoft Gründer Bill Gates. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine Steuer für Roboter nicht Augenwischerei ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit...
Die Digitalisierung hält auch mit großen Schritten im Steuerrecht Einzug. Dies auch der Grund, warum seit Anfang des Jahres statt der bisherigen Belegvorlagepflicht nun nur noch eine Belegvorhaltepflicht existiert. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde der gesetzliche Höchstbetrag der Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), welche im Jahr der Anschaffung im Wege des Sofortabzugs berücksichtigt werden können, von 410 EUR auf 800 EUR erhöht. Begründet wurde die Anpassung insbesondere mit der Inflation seit der Einführung des Sofortabzugs für GWG. Durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung würde der Vereinfachungszweck des Sofortabzugs für Unternehmen ohne die Erhöhung der Grenze nur noch für einen eingeschränkten Kreis an Wirtschaftsgütern erreicht. Andere Aufwandspauschalen im EStG und den EStR bestehen seit Jahren in unveränderter Höhe fort. Sind diese noch zeitgemäß oder ist eine Inflationsbereinigung – vergleichbar den...
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