Übt ein Mandant verschiedene gewerbliche Tätigkeiten aus oder verfügt sein Gewerberieb über Zweigstellen bzw. mehrere Niederlassungen, so stellt sich die stets Frage, ob insoweit eigenständige (Teil-)betriebe gegeben sind. Die Interessenlage kann dabei unterschiedlicher Natur sein: Wer Verluste einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnen aus einer anderen Tätigkeit gewerbesteuerlich verrechnen will, möchte in der Regel einen einzigen Gesamtbetrieb sein eigen nennen, während die Sache anders aussieht, wenn beide Tätigkeiten Gewinne erwirtschaften und der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 GewStG mehrfach genutzt werden soll. Zu der Frage der (Teil-)Betriebseigenschaft hat das FG Münster ein interessantes Urteil gefällt (FG Münster 10.10.2017, 7 K 3662/14...
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Auch wenn die Anwendung der 1 %-Regelung seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen. So hat der BFH mit Urteil vom 15.5.2018 (X R 28/15) entschieden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das...
Mit Urteil vom 15.05.2018, Az. X R 28/15, hat sich der BFH zur Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt, geäußert. Auch wenn die Anwendung der 1 %-Regelung voraussetze, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen. Da die gesetzliche Regelung ausdrücklich an Werte anknüpft, die gerade nicht dem (tatsächlichen) Aufwand des Stpfl. entsprechen, ist es auch folgerichtig, keine aufwandsbezogene Begrenzung vorzunehmen....
Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG treibt mit ihrem auslegungsbedürftigen Wortlaut mitunter wilde Stilblüten aus. So konnte im Blog bereits über die Begünstigung eines Hufschmieds oder des gemieteten Weihnachtsmanns geschmunzelt werden. Können auch die Leistungen einer Hebamme zur Steuerermäßigung führen? Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen Pfade im Steuerrecht verlassen und steuerrechtliche Randgebiete beleuchten.
Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat (BFH-Urteil vom 16.5.2018, XI R 28/16). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser...
Kürzlich hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Luxuskreuzfahrt und § 37b EStG“ darauf hingewiesen, dass das mittlerweile berühmte Urteil des FG Hamburg vom 12.6.2018 (3 K 77/17) gegebenenfalls auch Auswirkungen auf die Beurteilung von Einladungen an Geschäftspartner und eine Besteuerung nach § 37b EStG haben könnte. Ich gebe zu, dass ich im Zeitpunkt des Verfassens des Blog-Beitrages das Urteil des FG Münster vom 9.11.2017 (13 K 3518/15) noch nicht zur Kenntnis genommen hatte. Dabei ist es durchaus erfreulich. Es ging vereinfacht um folgenden Sachverhalt: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...
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