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16. Juni 2018

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind aber nur Arbeiten, die „im Haushalt“ erbracht werden. Dies umfasst Arbeiten, die im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden, wozu auch der zugehörige Grund und Boden gehört. Was aber gilt, wenn Arbeiten über die Grundstücksgrenze hinausgehen, wie es beispielsweise bei Erschließungsmaßnahmen der Fall ist? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner...

15. Juni 2018

Wenn es (von wem auch immer) irgendwann einen Preis für das Finanzgericht vergibt, das in meinem „Aufreger des Monats“ am häufigsten genannt wird, hat das FG Hamburg gute Chancen auf den Pokal. Auch im Juni 2018 hat es dieses Finanzgericht wieder geschafft. Mit Urteil vom 5.3.2018 (3 K 205/15) hat es die so genannte Quantilsschätzung als zulässige Schätzungsmethode eines gastronomischen Betriebs genehmigt. Es ging um ein griechisches Restaurant, dessen Inhaber es in der Tat mit der Kassenführung nicht so genau genommen hat. Fraglich war nun, in welcher Höhe eine Hinzuschätzung vorzunehmen war. Die Prüferin nahm eine Hinzuschätzung nach der Quantilsmethode vor. Diese...

14. Juni 2018

Zugegeben: Die meisten Gastronomen, bei denen es zu Hinzuschätzungen gekommen ist, lassen sich durch die Betriebsprüfung einschüchtern, weil ihnen a) ein Konvolut von Kalkulationsunterlagen vorgelegt wird und b) der leise Hinweis auf die mögliche Abgabe des Falles an die Straf- und Bußgeldstelle Sorgen bereitet. Hin und wieder schafft es dann aber doch ein Fall bis zum Finanzgericht. Das ist zumeist dann (nur) der Fall, wenn die Hinzuschätzung als wesentlich zu hoch empfunden wird und man seine Erfolgsaussichten für gut befindet. Ein solcher Fall hat es vor das FG Nürnberg geschafft, wenn auch – zunächst – nur im AdV-Verfahren (FG Nürnberg,...

13. Juni 2018

Im Rahmen meiner Seminare zu den GoBD stelle ich fest, dass die Finanzverwaltung ganz unterschiedlich mit dem Thema „Verfahrensdokumentationen“ umgeht. Die einen fordern immer an, die anderen in begründeten Fällen, wieder andere nie. Dann gibt es Betriebsprüfungsstellen, die zwar anfordern, bei Nichtvorlage aber keine weiteren Schritte einleiten. Und auch nett: Die Verfahrensdokumentationen werden zwar angefordert, wenn der Berater dann aber nachfragt, was man denn konkret haben möchte oder wofür man die Dokumentation benötigt, gibt es ein Achselzucken. So genau wisse man das halt auch nicht. Das hängt zum einen mit einer generellen Haltung der Betriebsprüfungsstellen zusammen (Bayern ist wohl moderater...

13. Juni 2018

Im Juni geht es bei den anhängigen Steuerstreitigkeiten um die Frage wie konkret die umsatzsteuerliche Leistungsbeschreibung einer Rechnung sein muss, die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung sowie um haushaltsnahe Handwerkerleistungen.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

11. Juni 2018

Im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen (und auch Betriebsprüfungen) wird immer wieder festgestellt, dass Reisekosten überhöht steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt worden sind. Und zuweilen gibt es Unternehmer, die ihren Mitarbeitern „Auslösungen“ gewähren, die sie anschließend nicht im Lohnkonto aufzeichnen – sei es aus Unkenntnis oder sei es in der „echten“ Absicht, Lohnsteuer und vor allem Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Wird ein solcher Fall von den Prüfungsdiensten aufgedeckt, wird gerne seitens der Arbeitgeber nachträglich ein Antrag auf Lohnsteuerpauschalierung gestellt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...

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