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Steuern

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12. Juli 2017

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert, muss der Gewinn im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäftes der Einkommensteuer unterworfen werden. Dies ist bekannt. Auch bekannt ist, dass es für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, Ausnahmen von der Besteuerung gibt. Aktuell stellt sich die Frage, ob Ferienwohnungen unter diese Besteuerungsausnahme fallen.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben...

11. Juli 2017

Erhaltungsaufwendungen werden grundsätzlich sofort als Werbungskosten angesetzt. Dank § 82b EStDV können größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die im Zeitpunkt der Leistung des Erhaltungsaufwand nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, auch auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden. Bei Fällen des Nießbrauchs kann dies jedoch problematisch werden, denn es ist fraglich, ob der Erbe den noch nicht abgezogenen Erhaltungsaufwand als Werbungskosten abziehen darf.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich...

10. Juli 2017

Dem Vernehmen nach sind insbesondere in Nordrhein-Westfalen nun in mehreren Finanzamtsbezirken die ersten Strafverfahren gegen Steuerpflichtige (überwiegend Handwerker) eingeleitet worden, die eine GoBD-konforme Software zur Auftragsbearbeitung bzw. Fakturierung verwenden. Der typische Fall: Ein Handwerker erstellt ein Angebot, beispielsweise über 40.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Dieses Angebot wird revisionssicher abgespeichert. Der Auftrag wird erteilt, der spätere tatsächliche Rechnungsbetrag lautet aber nur über 20.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Natürlich kann es zahlreiche – wirtschaftliche – Gründe für die erhebliche Abweichung zwischen Angebot und Rechnung geben. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...

7. Juli 2017

Veräußert ein Autoverwertungsunternehmen gebrauchte Teile aus Altfahrzeugen, die das Unternehmen von Privatpersonen erworben hat, so unterliegt die Lieferung solcher Teile nach der Rechtsprechung des EuGH der Differenzbesteuerung (EuGH, Urteil vom 18.1.2017, Rs. C-471/15, Sjelle Autogenbrug I/S). Da die derzeitige Rechtsauffassung nicht mit dem EU-Recht im Einklang steht, ist bereits kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung die Empfehlung ausgesprochen worden, in einschlägigen Fällen unter Berufung auf die EuGH-Entscheidung Einspruch einzulegen. Allerdings kann die Bestimmung des exakten Einkaufspreises für das jeweilige Autoteil mitunter schwierig sein. Von daher ist geraten worden, im Einzelfall die Anwendung des § 25a Abs. 4 UStG zu prüfen, wonach...

7. Juli 2017

Bereits vor rund zwei Jahren hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Kosten für ein Erststudium: Wie Kinder wohlhabender Eltern die Abzugsbeschränkung umgehen“ darauf hingewiesen, dass mittels eines Zuwendungsnießbrauchs (Vermietungs-)Einkünfte – zeitlich befristet – auf Kinder übertragen werden können. Das FG Baden-Württemberg hat diese Auffassung nun mit Urteil vom 13.12.2016 (11 K 2951/15) bestätigt. Im Urteil heißt es ausdrücklich: „Nach Auffassung des Senats steht es Eltern frei, zu entscheiden, ob sie zum Zwecke der Gewährung von Unterhalt dem Kind Barmittel überlassen oder ob sie ihm – auch befristet – die Einkunftsquelle selbst übertragen. Wenn sie sich aus steuerlichen Gründen für Letzteres entscheiden,...

6. Juli 2017

Bei der Einbringung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG heißt es seit „Jahr und Tag“, der einbringende Gesellschafter müsse zur Gewährung der Buchwertfortführung neue Gesellschaftsanteile erhalten. So weit so gut. Doch wie können bei der Einbringung eines Betriebs in eine Einmann-GmbH & Co. KG, an der der Einbringende ohnehin 100 Prozent hält, neue Gesellschaftsanteile ausgegeben werden? Bislang hat sich die Praxis damit „trösten“ können, dass auch eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II zur Gewährung von Gesellschaftsrechten führte. Es wurde also mehr auf die betragsmäßige Höhe des Kapitalkontos als auf die prozentuale Beteiligung, die das Kapitalkonto...

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