Über die steueroptimale Verteilung von Schuldzinsen bei den Einkünften von Vermietung und Verpachtung können erhebliche Steuern eingespart werden. Allerdings müssen dabei Spielregeln beachtet werden. Ob diese Regeln vielleicht entschärft werden, prüft aktuell der BFH. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Sport ist doch nicht gleich Sport: Der BFH hatte letztens zu entscheiden, ob die Tätigkeit eines Grillsportvereins (Satzungszweck: Förderung und Pflege der Grillkultur, der Kochkunst sowie die Förderung der technischen Grillkultur sowie die Teilnahme an Grillmeisterschaften) als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrecht im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO anzusehen sei. Definition der Gemeinnützigkeit: Gemeinnützigkeit im Sinne der Norm setzt voraus, dass eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt; d.h. wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, § 52 Abs. 1 AO, die Förderung...
Der Abschluss einer Direktversicherung stellt eine Säule der betrieblichen Altersversorgung dar. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers steuerfrei. Insbesondere bei Abschluss am Ende eines Jahres droht jedoch eine Steuerfalle. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...
Haben Sie schon einmal eine Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG beantragt? Es geht vereinfacht gesagt um den Fall, dass ein Steuerzahler eine oder mehrere Immobilien erbt, diese mit Erbschaftsteuer belastet sind, und die Erbschaftsteuer nur durch Veräußerung eines (oder mehrerer) Grundstücke aufgebracht werden kann. Hier soll eine – zunächst zinslose – Stundung gewährt werden. § 28 Abs. 3 ErbStG soll nach meinem Verständnis eine Billigkeitsvorschrift gegenüber der „normalen“ Stundung darstellen, so dass an ihre Gewährung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen. Nun habe ich keine Erkenntnisse, wie bundesweit mit Stundungsanträgen nach § 28 Abs. 3 ErbStG umgegangen wird....
Ein vermeintlich schönes Steuersparmodell: Ein Selbstständiger stellt seine Lebenspartnerin auf 400 Euro-Basis (Minijob) an und überlässt ihr auf Firmenkosten einen Firmenwagen. Der bei der Partnerin zu versteuernde Nutzungswert für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung soll mit dem geringen Lohn verrechnet werden, wodurch sich der Zahlbetrag dann Richtung 0 Euro bewegt. Den Firmenwagen soll die Partnerin im Rahmen ihrer Beschäftigung für Botenfahrten nutzen, die allerdings nur in ganz geringem Umfang anfallen. Wird das Finanzamt dieses Modell akzeptieren? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
Traditionell ist es ein leider häufig vorkommender Fall: Das Unternehmen des einen Ehegatten benötigt Liquidität und der andere Ehegatte besitzt diese Liquidität. Kurzerhand wird ein, leider allzu häufig unverzinsliches, Darlehen gewährt. Aus steuerlichen Erwägungen sprechen jedoch direkt mehrere Gründe für eine Verzinslichkeit. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...
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