Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es um den Abzug eines dem Erblasser entstandenen Verlusts, den Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund sachlicher Unbilligkeit und der Frage, ob es für den Kindergeldbezug eines nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt zu behandelnden Menschen auf das Tätigwerden oder den Geldzufluss ankommt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten...
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Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof die mit Spannung erwartete Entscheidung in der Rechtssache Brockenhurst veröffentlicht. Dort stellte sich die Frage, ob die Mehrwertsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch die Umsätze eines Lehrrestaurants umfassen kann. Anders als die Generalanwältin halten die Richter das für möglich. Das College ist eine höhere Bildungseinrichtung, die Lehrgänge über Gastronomie, Gastgewerbe und darstellende Künste anbietet. Damit die Studenten dieser Lehrgänge Kenntnisse unter praxisnahen Bedingungen erwerben können, betreibt das College durch Studenten und unter der Aufsicht ihrer Tutoren ein Restaurant, wobei sich diese Angebote an Personen außerhalb der Bildungseinrichtung richten. Das Restaurant ist einem eingeschränkten Publikum zugänglich, welches...
Das ist für uns alle Neuland – So könnte man das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren Rechtssache C-648/15 beschreiben. Denn zum ersten Mal überhaupt entscheidet der EuGH über eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedstaaten aufgrund eines Schiedsvertrags. Wer zieht im Zwist der Bundesrepubliken den Kürzeren? Inhaltlich erscheint die Streitfrage – anderes als in verfahrensrechtlicher Hinsicht – nicht übermäßig interessant. Abstrakt liegt der Streitfall wie folgt: Eine österreichische Bank erhält Zinsen auf Genussscheine aus Deutschland. Vereinbart ist eine Festverzinsung, die jedoch bei Bilanzverlust des Schuldners bis auf null sinken kann. Dann besteht in späteren Gewinnjahren allerdings ein Nachzahlungsanspruch. Rechtlich entscheidend ist nun,...
Das ist für uns alle Neuland – So könnte man das beim EuGH anhängige Verfahren in der Rechtssache C-648/15 beschreiben. Denn zum ersten Mal überhaupt entscheidet der Gerichtshof über eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedstaaten aufgrund eines Schiedsvertrags. Gegenstand des Verfahrens ist – natürlich – ein Steuerstreit. Beide Staaten konnte keine Einigung über das Besteuerungsrecht an Zinsen auf Genussscheine finden, welche die Bank Austria von der WestLB erworben hatte. Nachdem das Verständigungsverfahren mindestens drei Jahre ohne Ergebnis blieb, rief Österreich den Europäischen Gerichtshof an. Inhaltlich haut einen der Streit jetzt wirklich nicht so ohne weiteres vom Hocker, was allerdings auch ohne größere Bedeutung bleibt. Denn im Vordergrund stehen die technischen...
Wenn der Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt wird, übersendet das Nachlassgericht zunächst einmal einen mehrseitigen Fragebogen in dem alle Wertgegenstände des Nachlasses und die Schulden aufzuführen sind. Hintergrund des Formulars: Die Gebühren für die Erteilung von Erbschein und Co. richten sich nach der Höhe des Nachlasses und dieser soll mittels des Fragebogens festgestellt werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben...
Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich...
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