Nachdem die rückwirkende Rechnungsberichtigung durch ist, werden die formalen Rechnungsanforderungen nun vielfach wohl auf die leichte Schulter genommen. In der Fachliteratur wird bereits vereinzelt angenommen, dass der Rechnungsempfänger Berichtigungen auch selbst durchführen könne. Davon kann man allerdings nur abraten. Der Anreiz zur Korrektur von Eingangsrechnungen ist natürlich hoch: Fällt der Fehler auf, ließe sich der Vorsteuerabzug schnell sichern. Steuernummer fehlt? Kein Problem, kurzer Nachtrag, fertig. Leistungsdatum fehlt? Handschriftliche Ergänzung „Rechnungsdatum = Leistungsdatum“. Wer schon einmal eine Rechnungskorrektur beim Ersteller angefragt hat, kennt die Probleme, welche demgegenüber die Korrektur auf dem „Rechtsweg“ mit sich bringt. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner...
Steuern
- All Posts
- Steuern
In der Beratungspraxis werde ich immer wieder gefragt, ob man das Immobilienvermögen schon jetzt auf die nachfolgende Generation übertragen soll oder ob man nicht lieber noch abwarten oder gar auf den Erbfall warten sollte. Meine Antwort ist immer die gleiche: Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene...
Wie bereits versprochen möchte ich heute über eine weitere Kuriosität der GoBD berichten. BMW-Fahrer aufgepasst: Nutzen Sie das BMW-Online-Fahrtenbuch? Diese speichert und dokumentiert durchgeführte Fahrten und besteht aus einer Applikation im Fahrzeug. Pro Fahrt werden relevante Daten aus dem Fahrzeug in das BMW ConnectedDrive Kundenportal übertragen und können dort bearbeitet und bestätigt werden – so die BMW-Werbung. Damit ist klar, dass das elektronische Fahrtenbuch ein Vorsystem im Sinne der GoBD ist oder zumindest sein kann. So weit, so gut. Nun wird es aber interessant: Neuere BMW verfügen über den BMW-Teleservice. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor...
Der Kollege Gilgan hat hier im Blog die Werbung eines Steuerberaters damit, vor dem Europäischen Gerichtshof in bestimmten Steuerangelegenheiten vertretungsberechtigt zu sein, für zulässig befunden. Seine Ausführungen sollen nicht unwidersprochen bleiben. Die rechtlichen Grundlagen für die Vertretungsberechtigung sind überschaubar: In den Verfahren vor den Finanzgerichten (einschließlich dem Bundesfinanzhof) sind Steuerberater uneingeschränkt vertretungsberechtigt, § 62 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung. Gleiches gilt für die Vertretung in Abgabenangelegenheiten vor den Verwaltungsgerichten (z.B. Gewerbesteuer), § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung. Dem Art. 47 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs kann entnommen werden, dass Steuerberater insoweit auch vor dem EuGH vertretungsberechtigt sind, wenn...
Wenn das Finanzamt Hinweise auf nicht versteuerte ausländische Kapitalerträge hat, jedoch die Höhe dieser nicht ermitteln kann, wird geschätzt. Dies ist nichts Außergewöhnliches. Allerdings muss das Finanzamt dann auch schon die Auslandseinkünfte plausibel begründen können. Allein Indizien auf ausländische Einkünfte reichen nicht aus, wie ein rechtskräftiges Urteil aus Berlin-Brandenburg klarstellt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog...
Auch im Februar an dieser Stelle wieder ausgewählte Steuerstreite die vor dem Bundesfinanzhof ausgefochten werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Ralph Homuth, LL.M. 24. April 2026
Krisenbonus – Erwartungshaltung statt Entlastung
-
Dr. Carola Rinker 24. April 2026
Aktivierte Entwicklungskosten – Schönheitskur für den Gewinn?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 23. April 2026
Wann ist Online-Weiterbildung genehmigungsfrei - und wann nicht?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. April 2026
Update Entlastungsprämie: Bundesregierung erneut politisches Versprechen zulasten der Arbeitgeber
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. April 2026
BFH: Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf Gewerbesteuer nicht zu beanstanden!
NEUESTE KOMMENTARE
19.03.2026 von Christian Herold
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15-Prozent-Grenze gilt nur für Aufwendungen „nach“ Erwerb
19.03.2026 von Christian Herold
Betriebliche Riester-Rente: Keine Krankenversicherungsbeiträge mehr
03.04.2026 von Rolfgerhard Puhlmann
Diskussion um eine Übergewinn-Steuer: Der richtige Weg oder kontraproduktiv?