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10. April 2017

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase haben viele Pensionskassen bzw. externe Versorgungeinrichtungen Schwierigkeiten, ausreichende Erträge zu erwirtschaften. Daher kommt es immer häufiger zu höheren Zahlungen oder Sonderzahlungen der Arbeitgeber, um die Finanzierung der Versorgungsanwartschaften und -verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern sicherzustellen. Es stellte sich die Frage, wie diese Zahlungen steuerlich zu behandeln sind. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als...

9. April 2017

Der Kollege Iser hat hier im Blog gerade die Auffassung vertreten, dass es für die Anwendung der 10-Tage-Regelung bei der vereinfachten Gewinnermittlung nicht auf die Fälligkeit ankomme. Seine Ausführungen sollen nicht unwidersprochen bleiben. Der Streit um die Voraussetzungen der 10-Tage-Regelung ist nicht neu. Das Problem ist die vieldeutige BFH-Rechtsprechung. In einer ersten Grundlagenentscheidung hat das Gericht festgestellt, dass die Fälligkeit maßgeblich sei. Seit dem ist nach meiner Lesart keine Entscheidung ergangen, nach der eine Fälligkeit nach dem 10. Januar unschädlich wäre. Das dürfte dann auch der Grund sein, warum der BFH jetzt (nochmal) zur Entscheidung aufgefordert ist. Ein Beitrag von:...

4. April 2017

Bereits im Rahmen der anhängigen Verfahren im März 2017 berichtete ich über das Verfahren beim BFH (Az: X R 44/16), in dem es um die Rechtsfrage geht, ob § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? In Bezug auf dieses Verfahren und die Vorinstanz des Thüringer FG vom 27.01.2016 (Az: 3 K 791/15) erreichte mich eine interessante Abhandlung eines bis dato mir unbekannten Kollegen. Ein Beitrag von:...

3. April 2017

Da nun die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2016 abgegeben werden, werden die Finanzämter offenbar zunehmend mit der Frage konfrontiert, ob minderjährige Flüchtlinge, die von hilfsbereiten Menschen in ihren Haushalten aufgenommen werden, als Pflegekinder berücksichtigt werden können. Sofern es bei Ihnen bzw. Ihren Mandanten insoweit zum Streit mit der Finanzverwaltung kommt, sollten Sie diese auf folgendes Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern hinweisen: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen...

2. April 2017

Man muss wahrlich kein Experte sein, um zu bemerken, dass die tradierten Steuersysteme nicht optimal funktionieren. Was so alles schief läuft in Berlin, Brüssel und dem Finanzamt um die Ecke hat eine interessante Dokumentation des NDR aktuell zusammengefasst. Um es vorweg zu nehmen: einige Fakten haben die Autoren wirklich sehr stark vereinfacht, was sicherlich dem Unterhaltungswert geschuldet ist. Das ist verzeihbar, weil Steuern für den Laien eben schlicht langweilig sind. Doch auch mit der einen oder anderen kleinen Ungenauigkeit ist der Tenor des Films überaus frustrierend. Sehen Sie selbst: Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de)...

30. März 2017

Mit gestern veröffentlichtem Urteil änderte der Bundesfinanzhof die Berechnungsmethode bei der Abziehbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Die Presseabteilung des Gerichts misst der Entscheidung „weitreichende Bedeutung“ zu, die in der Regel zu steuerlicher Entlastung führen soll. Ich habe so meine Zweifel, dass das mal jemand nachgerechnet hat. Eine rechtliche Analyse der Entscheidung – nur unter dem Aspekt der neuen Berechnungsmethode – fällt knapp aus. Das Gericht wechselt bei der Berechnung von einem Staffel- zu einem Stufentarif. Für die Berechnung der zumutbaren – und insoweit nicht abziehbaren – Belastung ist der Prozentsatz nicht mehr einheitlich nach dem Gesamteinkommen zu bestimmen. Vielmehr wird eine gestufte...

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