Der Ersatz entgangener Einnahmen ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn dieser Ersatz mehrere Jahre betrifft und – etwa durch eine Versicherung – zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum geleistet wird, ist er nach der Fünftelregelung des § 34 EStG immerhin ermäßigt zu besteuern. Was aber gilt, wenn die Versicherung eines Schädigers, beispielsweise nach einem Unfall, den erlittenen Verdienstausfall ersetzt, doch die Einkommensteuer – aufgrund der so genannten modifizierten Nettolohnmethode – erst in einem späteren Veranlagungszeitraum von der Versicherung erstattet wird? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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Im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen gibt es fast 2.000 Baugenossenschaften, die rund 2,2 Millionen Wohnungen verwalten. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband schätzt, dass mehr als 5 Millionen Menschen in einer Genossenschaftswohnung leben (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft). Insofern dürfte die folgende Information viele Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitglieder aufhorchen lassen: Der BFH hat entschieden, dass eine Mietminderung, die eine Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitgliedern anstelle einer Gewinnberechtigung für zusätzlich erworbene Genossenschaftsanteile gewährt, als Kapitalertrag zu versteuern ist (BFH-Urteil vom 22.10.2024, VIII R 23/21). Dies beruhe auf dem Zusammenspiel von § 20 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das heißt: Der Anspruch...
Viele Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer sind der Auffassung, dass sie ihre Fahrtkosten zum jeweiligen Tätigkeitsort nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen und gegebenenfalls sogar Mehraufwendungen für Verpflegung abziehen können. Naturgemäß hat die Finanzverwaltung dazu eine ganz eigene Meinung und lässt in den meisten Fällen lediglich die Entfernungspauschale und schon gar keine Verpflegungsmehraufwendungen zum Abzug zu. Allerdings ist die Rechtslage auch schwierig – und durch die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit dem 1.4.2017 gilt, wird es noch komplizierter. Jedoch könnte sich ebenjene Neuregelung für unzählige Leiharbeitnehmer in steuerlicher Hinsicht auszahlen, denn wenn man der Auffassung des FG Düsseldorf in einem aktuellen Urteil folgt,...
Mit dem Entwurf des Solidaritätszuschlagsbefreiungsgesetzes unternimmt die FDP abermals den Versuch, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen, diesmal in zwei Schritten. Wie ist das zu bewerten? Hintergrund Seit 2021 müssen den Soli nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger zahlen: für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er im Rahmen des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlag 1995“ abgeschafft, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil. Dem Institut der Deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen den Soli sowie etwa 600.000 Kapitalgesellschaften. Seitdem wird darum gestritten ob diese Ungleichbehandlung der Steuerzahler noch hinnehmbar, der Soli also noch verfassungsmäßig ist. Am 12.11.2024 hat das...
Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, die die Besteuerung von Pensionen mildern, werden seit Jahren abgeschmolzen. Früher, das heißt beispielsweise bei Beginn des Ruhestands in 2005, 2006 oder 2007, hatten sie hingegen eine durchaus beachtliche Höhe. Von daher kann es im Einzelfall sinnvoll sein zu prüfen, ob das Finanzamt bei der Ermittlung der Höhe des Versorgungsfreibetrages vom richtigen Versorgungsbeginn ausgegangen ist. Das Hessische Finanzgericht FG hat diesbezüglich entschieden: Bei einer nachträglich internen Teilung eines laufenden beamtenrechtlichen Versorgungsbezugs gilt für die Höhe der Versorgungsfreibeträge nach § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG das Jahr des Eintritts des ausgleichspflichtigen Ehegatten in...
Nach dem Verkauf eines (vermieteten) Grundstücks lösen die Verkäufer oftmals die noch existierenden Darlehen ab und zahlen dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bereits seit vielen Jahren ist es leider gängige Praxis der Gerichte und der Finanzverwaltung, dass die Vorfälligkeitsentschädigung selbst dann nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen wird, wenn sie ausnahmsweise den Finanzierungskosten eines neu erworbenen Mietobjektes zugerechnet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.2014, IX R 42/13; BMF-Schreiben vom 27.7.2015, BStBl 2015 I S. 581; Blog-Beitrag „Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar“ von Christoph Iser). Kürzlich hatte ich bereits ein interessantes Urteil des FG Köln hat vorgestellt, das den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung zwar ebenfalls...
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