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31. Januar 2024

Bereits mit dem Erlass vom 11. Dezember 2017 (S 2256-2017/003-52) hatte sich die Finanzbehörde Hamburg zur ertragsteuerlichen Behandlung des Handels mit Bitcoins auf der privaten Vermögensphäre auseinandergesetzt und damit eine für die steuerliche Beratung bedeutsame und zu beachtende Verlautbarung veröffentlicht. Mit dem jüngsten Erlass vom 17. April 2023 (S 2257 – 2022/004) hatte die Finanzbehörde Hamburg abermals die Gelegenheit, im Bereich der Kryptowährungen ihre Auffassung zu bekunden. Gegenstand des diesmaligen Erlasses ist die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Airdrops im Privatvermögen, und zwar von den ENS- und TNS-Airdrops (2021). Ein Beitrag von: Dr. Markus Ertel Steuerberater Promotion zum Dr. rer. pol. im Bereich...

30. Januar 2024

Vor verschiedenen Finanzgerichten wehren sich Eigentümer nach wie vor gegen die Grundstücksbewertung nach der Grundsteuerreform und wollen vor das BVerfG ziehen. Wie ist der Sachstand und was können Grundeigentümer aktuell tun? Hintergrund Das BVerfG (BVerfG 10.4.2018, 1 BvL 11/14) hat im April 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungsrecht verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber deshalb bis 31.12.2019 ein neues Gesetz erlassen muss. Den Handlungsauftrag des BVerfG hat der Bundesgesetzgeber Ende 2019 mit drei Gesetzen erfüllt (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019, Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019 und Grundsteuer C-Gesetz v. 30.11.2019). Der Bundesgesetzgeber hat 2019 mit dem neuen GrStRefG ein Bundesmodell für...

26. Januar 2024

Für gewöhnlich erzielen Rechtsanwälte Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Mit ihrer gewöhnlichen Tätigkeit gehören Anwälte daher zu den Katalogberufen des § 18 EStG. Doch wie verhält es sich bei anderen Tätigkeiten? Ist ein Anwalt, der als Vermittler von Fußballprofis tätig ist, gewerblich tätig? Mit dieser Frage musste sich erneut der BFH befassen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich...

25. Januar 2024

Nach Ansicht des X. BFH-Senats (BFH v. 23.8.2023 – X R 30/21) bestehen gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Andere BFH-Senate sind weiterhin anderer Ansicht. Hintergrund Säumniszuschläge sind vom Steuerpflichtigen zusätzlich zur Steuer zu entrichtende steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO), wenn der Steuerpflichtige eine festgesetzte bzw. angemeldete Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Sie sind ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern. Sie dienen dazu, den Steuerpflichtigen zur pünktlichen Zahlung anzuhalten. Sie stellen darüber hinaus eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung...

24. Januar 2024

In der Praxis kommt es häufig zu Fragen der Abgrenzung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten, die anlässlich einer Besprechung gereicht werden. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat aus diesem Grund in einer Verwaltungsanweise Beispiele genannt, die die Zuordnung vereinfachen sollen. Bewirtungskosten vs. Aufmerksamkeiten Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nicht abzugsfähig, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Bewirtungskosten sind daher nur zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehbar. Im Gegensatz hierzu...

23. Januar 2024

Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer unzutreffenden Umsetzung oder Anwendung des Art. 167 MwStSystRL durch den Mitgliedstaat Deutschland (BFH-Urteil vom 12.07.2023, XI R 5/21). Hintergrund: Der Vorsteueranspruch eines Leistungsempfängers nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG entsteht bereits mit der Ausführung der Leistung und nicht erst mit der Entrichtung des Entgelts. Unerheblich ist, ob der Leistende Soll- oder Ist-Versteuerer ist. Dies ermöglicht...

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