Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Der aktuellen BFH-Entscheidung vom 2.8.2018 lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Weiterlesen

Verkehrspsychologische Behandlung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Die Abgrenzung zwischen heilbehandlichen und anderen ärztlichen Leistungen ist im Einzelfall schwierig. Dazu eine aktuelle Entscheidung des BFH: Eine verkehrspsychologische Behandlung durch einen Heilpraktiker und approbierten Psychotherapeuten ist nur dann als ambulante Heilbehandlung umsatzsteuerfrei, wenn Hauptzweck der Behandlung der Schutz der Gesundheit ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Behandlung vorrangig einem anderen Zweck, z.B. der Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, dient (BFH-Beschluss vom 27.2.2018, XI B 97/17).

Weiterlesen