Das BAG sieht auch im Dunklen – der gesetzliche Mindestlohn auch beim Nachtzuschlag

Jüngst hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) abermals zugunsten der Arbeitnehmer im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn entschieden. Erst gestern urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht, dass bei Berechnung von Nachtzuschlägen – übrigens: die einzige tatsächlich gesetzlich geregelte Zuschlagsart – der gesetzliche Mindestlohn zugrunde zulegen ist (BAG, Urteil vom 20.09.2017 – 10 AZR 171/16, bisher liegt nur die Pressemitteilung vor).

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