Änderungen beim Minijob seit 1.1.2024

Zum 1.1.2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von bislang 12,00 auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Damit steigt bundeseinheitlich auch die Verdienstgrenze von bislang 520 auf 538 Euro im Monat für das Jahr 2024, die Jahresverdienstgrenze für Minijobber erhöht sich in 2024 entsprechend auf 6.456 Euro. Was ist zu beachten?

Hintergrund

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit begrenztem monatlichem Arbeitsentgelt oder kurzfristige Beschäftigungen mit einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Rechtsgrundlage für Mini-Jobs ist das SGB IV. Minijobber gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte und haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte etwa bei Kündigung, Krankheit oder Urlaub. Bis 31.12.2023 konnte ein Minijobber steuer- und abgabenfrei maximal 520 Euro im Monat verdienen.

Was hat sich ab 1.1.2024 geändert?

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ist auch die Verdienstgrenze für Minijobber gestiegen. Solange in 2024 der Gesamtverdienst nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, können Minijobber in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mal mehr als 538 Euro/Monat verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor. Weiterlesen

Mindestlohnanhebung: Staatslohnentwicklung oder Sache der Tarifparteien?

Der Mindestlohn soll ab 1.10.2022 auf 12 Euro angehoben werden – aber nicht durch die Mindestlohnkommission, sondern unmittelbar durch den Gesetzgeber.

Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Seit 2015 gilt in Deutschland per Gesetz (MiLoG, BGBl 2014 I S. 1348) ein flächendeckender Mindestlohn. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn bundesweit für alle Beschäftigten über 18 Jahre. Auf die Branche (egal ob im gewerblichen oder kaufmännischen Bereich bzw. in Privathaushalten) oder die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. 450,- €-Job) kommt es grundsätzlich nicht an. Seit dem 1.1.2021 wird der gesetzliche Mindestlohn nach der Dritten Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns – MiLoV (BGBl 2020 I S. 2356) in vier Stufen bis 1.7.2022 weiter angehoben:

1.1.2021: 9,50 € / 1.7.2021: 9,60 € / 1.1.2022: 9,82 € / 1.7.2022: 10,45 €.

Die neue Bundesregierung beabsichtigt jetzt eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 € ab dem 1.10.2022.

Wer entscheidet über die Mindestlohnhöhe?

Eigentlich spricht das Gesetz eine eindeutige Sprache: Weiterlesen

Vom Glück dieser Erde und der Unterbrechung eines Praktikums

Praktikanten haben üblicherweise keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn das Praktikum einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigt. So weit, so gut – oder schlecht (je nach Sichtweise). Eine „findige“ Praktikantin hatte nun aber eine – vermeintlich – famose Idee, um dennoch „ihren“ Mindestlohn durchzusetzen. Sie verlängerte den Drei-Monats-Zeitraum per (ungewollter) Krankheit und (gewolltem) Urlaub. Doch auch wenn sie in einem Reitstall tätig war und das Glück dieser Erde bekanntlich auf dem Rücken der Pferde liegt, blieb ihr der entsprechende Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verwehrt.

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Das BAG sieht auch im Dunklen – der gesetzliche Mindestlohn auch beim Nachtzuschlag

Jüngst hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) abermals zugunsten der Arbeitnehmer im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn entschieden. Erst gestern urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht, dass bei Berechnung von Nachtzuschlägen – übrigens: die einzige tatsächlich gesetzlich geregelte Zuschlagsart – der gesetzliche Mindestlohn zugrunde zulegen ist (BAG, Urteil vom 20.09.2017 – 10 AZR 171/16, bisher liegt nur die Pressemitteilung vor).

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Zulagen und Prämien als Bestandteil des gesetzlichen Mindestlohnes

Das BAG (Urteil vom 21.12.2016 – 5 AZR 374/16) hat sich mit einzelnen Bestandteilen des gesetzlichen Mindestlohnes befasst.

Im Fall arbeitete eine Telefonistin im Schichtdienst 8 Stunden täglich zum Mindestlohn. Sie erhielt:

  • eine Wechselschichtzulage sowie
  • eine Funkprämie für die Funkkanalbedienung und
  • eine Leistungsprämien, die aus verschiedenen Auftragsarten der Telefonannahme und Funkvermittlung ermittelt wurde oder sich nach allgemeinen Kriterien des Umgangs, wie Sprache, Höflichkeit, Korrektheit und Zuverlässigkeit richtete.

Das BAG hat entschieden, dass bei einem Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohnes die Differenz zum gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 Abs. 1 Mindestlohngesetz zu einem sog. Differenzanspruch führt. Berechnungszeitraum sei dabei der Kalendermonat.

Der Mindestlohn wird wie folgt berechnet:

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Bundesfinanzhof widerspricht Finanzverwaltung – Neue Steuervorteile aus außergewöhnlichen Belastungen?

Mit gestern veröffentlichtem Urteil änderte der Bundesfinanzhof die Berechnungsmethode bei der Abziehbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Die Presseabteilung des Gerichts misst der Entscheidung „weitreichende Bedeutung“ zu, die in der Regel zu steuerlicher Entlastung führen soll. Ich habe so meine Zweifel, dass das mal jemand nachgerechnet hat.

Eine rechtliche Analyse der Entscheidung – nur unter dem Aspekt der neuen Berechnungsmethode – fällt knapp aus. Das Gericht wechselt bei der Berechnung von einem Staffel- zu einem Stufentarif. Für die Berechnung der zumutbaren – und insoweit nicht abziehbaren – Belastung ist der Prozentsatz nicht mehr einheitlich nach dem Gesamteinkommen zu bestimmen. Vielmehr wird eine gestufte Berechnung vorgenommen, in welcher der höhere Satz nur auf den Einkommensteil jeder Stufe angewendet wird. Die Begründung der gestuften Berechnung erscheint sehr gut vertretbar. Überhaupt lässt sich gegen Härtefallregelungen ja nicht viel einwenden, insbesondere wenn sie – wie hier – sehr überschaubar bleiben. Doch wie sieht es wirtschaftlich aus? Wer profitiert mit wie viel Euro vom Urteil? Weiterlesen

Der Mindestlohn feiert seinen 1. Geburtstag – Was haben wir gelernt?

Der neue Mindestlohn ist mittlerweile gar nicht mehr so „neu“, er hat bereits seinen 1. Geburtstag gefeiert. Letztes Jahr um dieselbe Zeit wurde noch viel gerätselt und geraten, heute sind wir ein Jahr klüger. Die Gerichte haben ihre ersten Urteile gefällt, die Dokumentationspflichten für Arbeitgeber wurden wieder entschärft – ja, es ist einiges passiert. Was ist die Erkenntnis nach 1 Jahr Mindestlohn? Weiterlesen

Der neue Mindestlohn – und es geht weiter

Der neue gesetzliche Mindestlohn lässt uns auch weiterhin nicht los. Jüngst entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.05.2015 – 10 AZR 191/14), dass auch der Arbeitnehmer, der aufgrund Krankheit nicht arbeiten kann, Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns habe. Dies gelte auch im Hinblick auf Feiertage. Zwar betraf die Entscheidung des BAG keine Streitigkeit um den neuen flächendeckenden Mindestlohn, sondern um einen Branchenmindestlohn (den es auch schon vor Einführung des Mindestlohngesetzes gab), dennoch ging ein großer Aufschrei durch die Fachpresse. Das Urteil sei auf das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) übertragbar. Verwunderlich sei zudem, dass die Entscheidung recht arbeitgeberfreundlich ausgefallen sei. Aber stimmt das denn überhaupt alles? Weiterlesen

Völlig unterschätzt: die Auftraggeberhaftung nach dem MiLoG

Am morgigen Sonntag droht angabegemäß Streit im Koalitionsausschuss. Die SPD überlegt, ob sie die Dokumentationspflichten noch auf den Einzelhandel ausweiten soll. Die CSU fordert weniger Bürokratie und Modifikationen bei der sog. Auftraggeberhaftung. So falsch liegt sie da nicht.

Meine Kollegin Saskia Krusche und ich haben uns für die NWB schon intensiv mit dem neuen MiLoG auseinandergesetzt. Die Dimension der Auftraggeberhaftung ist mir ehrlich gesagt erst vor kurzem klar geworden. Da flatterte mir nämlich als „Rechtsdienstleister“ ein offenbar von Anwaltskollegen verfasstes Schreiben ins Haus: Weiterlesen