Kein Vorsteuerabzug für Zuschuss an Kantinenbetreiber, oder?

Viele Arbeitgeber legen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter in einer Betriebskantine vergünstigt essen können. Dazu leisten sie einen Zuschuss zu den Mahlzeiten oder gleichen eine eventuelle Unterdeckung des Kantinenbetreibers aus, wenn dieser ein fremder Dritter ist. Grundsätzlich scheidet ein Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die Kantinenbewirtschaftung an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine aus, da die Abgabe von verbilligten Mahlzeiten in erster Linie den Interessen der Arbeitnehmer dient. Das heißt, aufgrund der – von Beginn an geplanten – unentgeltlichen Wertabgabe ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Etwas „Bewegung“ in die Frage des Vorsteuerabzuges kam allerdings auf, nachdem das FG Baden-Württemberg den Vorsteuerabzug für den Zuschuss in einem bestimmten Fall zugelassen hat, weil ein vorrangiges unternehmerisches Interesse gegeben war. Weiterlesen

Betriebskantine – oder was kostet das Schnitzel?

Außerhalb der Coronazeit war die Frage des richtigen Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von Speisen ein andauernder Streitpunkt in Betriebsprüfungen. Doch es wird der Tag kommen, an dem es wieder darum geht, ob 7 oder 19 Prozent zu berechnen sind. In Sachsen jedenfalls konnten die Nutzer von Betriebskantinen darauf hoffen, dass ihr Schnitzel und ihre Currywurst nur mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet waren (bzw. künftig belastet werden), weil „ihr“ Finanzgericht entschieden hatte, dass die Bereitstellung von Speisen in der Betriebskantine eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung von Speisen darstellt (Urteil vom 16.12.2020, 2 K 1072/19).

In München, das heißt beim BFH, sieht man die Sache anders und gönnt den Arbeitnehmern kein preiswertes Kantinenessen: Ein Unternehmer, der in einer Betriebskantine Speisen portioniert, auf Mehrweggeschirr mit Mehrwegbesteck ausgibt sowie das Geschirr und Besteck nach dessen Rückgabe reinigt, erbringt eine sonstige Leistung, die vor dem 1. Juli 2020 dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterlag (BFH-Urteil vom 20.10.2021, XI R 2/21).

Damit hat der BFH nach den Foodcourts und den Bäckereifilialen auch den Kantinenpächtern einen herben Dämpfer versetzt. Weiterlesen