Grundsatz der Maßgeblichkeit bei der Rückstellungsbewertung

Der steuerliche Maßgeblichkeitsgrundsatz hat eine lange Tradition. Die sogenannte umgekehrte Maßgeblichkeit wurde hingegen mit dem BilMoG endlich aus dem HGB gestrichen. Insgesamt hatte der Gesetzgeber mit dem BilMoG tendenziell mehr Selbständigkeit von Handels- und Steuerbilanz initiiert. Seither wird darum gestritten, inwieweit sich Änderungen für die steuerliche Maßgeblichkeit ergeben.

Jüngst hat der BFH mit einem Urteil zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Rückstellungsbewertung für die Steuerbilanz ein Stück weit zur Klärung beigetragen. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Februar 2018

Auch im Februar an dieser Stelle wieder drei ausgesuchte Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof in München. Diesmal geht es um die Frage der verfahrensrechtlichen Vorgehensweise bei Änderung eines Bescheides über den Verlustvortrag bzw. den vortragsfähigen Gewerbeverlust, die eventuelle Deckelung einer steuerlichen Rückstellung durch das Handelsrecht und der Frage der Kaufpreisaufteilung bei einer denkmalgeschützten Immobilie.  Weiterlesen

Steuerfalle „BilMoG-Verzeichnis“

Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden (sog. BilMoG-Verzeichnisse).

In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen (§ 5 Abs. 1 Satz 2, 3 EStG). Im BMF-Schreiben vom 12.03.2010 (BStBl 2010 I S. 239, TZ. 21) heißt es dazu: „Die laufende Führung des in § 5 Absatz 1 Satz 3 EStG genannten Verzeichnisses ist Tatbestandsvoraussetzung für die wirksame Ausübung des jeweiligen steuerlichen Wahlrechtes.“

In einem sehr lesenswerten Aufsatz in GStB 7/2017, S. 266 führt Dittrich dazu aus, dass fehlerhafte BilMoG-Verzeichnisse großes Konfliktpotenzial in der Betriebsprüfung bergen. Weiterlesen