Steuerermäßigung für energetische Sanierung: BMF-Schreiben konkretisiert „eigene Wohnzwecke“

Aktuell hat das BMF mit Schreiben vom 14.01.2021 zu Anwendungsfragen hinsichtlich der neuen Steuerermäßigung für die energetische Sanierung in § 35c EStG Stellung genommen. Das BMF-Schreiben beantwortet viele Einzelfragen, die im vergangenen Jahr bereits in der Literatur aufgeworfen wurden. Lobenswert ist auch, dass die Verwaltungsanweisung viele Fallbeispiele enthält.

In einige Passagen des BMF-Schreibens lohnt sich dennoch ein kritischer Blick:

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – energetische Sanierung vor Einzug (Rz. 9 und 18) Weiterlesen

Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und § 35c EStG im Vergleich

Neues Konkurrenzverhältnis: § 35a EStG – § 35c EStG

Durch  das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde in § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen im eigengenutzten Wohneigentum eingefügt. Die hiervon umfassten Sanierungsaufwendungen unterfallen als Handwerkerleistungen, die im privaten Haushalt erbracht werden, grundsätzlich auch der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG wird gem. § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG nicht gewährt, wenn der Steuerpflichtige für die energetischen Maßnahmen die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG beantragt.  Daher ist für Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.2019 durchgeführt werden, zu entscheiden, welche der beiden Ermäßigungen in Anspruch genommen wird.

§ 35c EStG bei größeren Sanierungsmaßnahmen vorteilhafter

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