Sollten Energiepreispauschalen und Energiehilfen steuerfrei sein?

Energiekostenpauschalen und Energiehilfen sind in der Regel steuerpflichtig. Jetzt hat die Opposition vorgeschlagen, die Energiehilfen mit Rücksicht auf den Bürokratie- und Besteuerungsaufwand steuerfrei zu belassen – dieser Vorschlag ist jetzt gescheitert.

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I  S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen. Nachdem nur die EEP für Studierende und Fachschüler steuerfrei ausgezahlt wird, hat die Opposition auf Basis der bisherigen praktischen Umsetzungserfahrungen jetzt die Forderung nach vollständiger Steuerfreiheit der energiebezogenen Entlastungsmaßnahmen ins Spiel gebracht.

Opposition fordert bürokratiearme Steuerbefreiung….

In ihrem Antrag (BT-Drs.20/6910) forderte die CDU/CSU-Fraktion unlängst von der Bundesregierung, Vorschläge vorzulegen, wie auf die Besteuerung der Energiepreispauschale 2022 rückwirkend verzichtet werden könne. Bei den anderen Energie-Hilfen soll für ein bürokratiearmes Verfahren gesorgt werden. Sollte es nicht dazu kommen, sollen im nächstmöglichen Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zur Besteuerung der Dezember-Soforthilfe bei Privatpersonen gestrichen werden. Zudem soll von allen Maßnahmen zur Besteuerung der Entlastungen aus der Gas- und Strompreisbremse abgesehen werden. Weiterlesen