Brauchen wir weiterhin die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite?

Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 mit Wirkung ab 28.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BGBl 2020 I S. 587), die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verleiht, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Der vorerst (?) letzte Bundestagsbeschluss vom 11.6.2021 war die vierte Verlängerung. Zuvor hatte der Bundestag die Feststellung schon am 18.11.2020 sowie am 4.3.2021 verlängert.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt (§ 5 Abs. 1 S. IfSG). Das wäre am 11.9.2021 der Fall.

Weitere Verlängerung politisch umstritten

Erst am 7.9.2021 soll der Bundestag über eine abermalige Verlängerung beraten und entscheiden. Aber nicht mal die Bundesregierung ist sich einig: Während BM Scholz für eine Verlängerung plädiert, weil weiterhin ein rechtlicher Rahmen für weitere Corona-Schutzregeln erforderlich sei, ist BM Spahn dagegen. Aller erforderlichen Anschlussregelungen seien bereits getroffen, sollten weitere Maßnahmen nötig werden, sollten diese auf Länderebene getroffen werden.

Bewertung: Was ist davon zu halten?

Zugegeben: Angesichts neu auftretender Virusvarianten und wieder ansteigenden Inzidenzen ist Vorsicht geboten. Weiterlesen

Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert – Deutschland dauerhaft im Pandemie-Modus?

Der Bundestag hat am 4.3.2021 das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (BT-Drs. 19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs.19/27291) beschlossen.

Hintergrund

Der Bundestag hatte am 25.3.2020 nach § 5 Abs. 1 S. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18.11.2020 deren Fortbestehen festgestellt (BGBl 2020 I S. 2397, 2412). Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet.

Da die aktuelle Lage durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis geben, noch verschärft wird, besteht aus Sicht des Gesetzgebers nach wie vor das vorrangige Ziel, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Deshalb hat der Bundestag jetzt am 4.3.2021 festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite weiterhin fortbesteht; der Bundesrat, der wieder am 26.3.2020 tagt, muss noch zustimmen. Weiterlesen