Ist Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten zu zahlen? Mal ja, mal nein!

In jüngster Zeit hat sich der BFH zweimal mit der Frage befasst, von welcher Bemessungsgrundlage die Grunderwerbsteuer zu ermitteln ist, wenn ein unerschlossenes Grundstück erworben wird, sich der bisherige Eigentümer oder der Bauträger aber verpflichten, die Erschließung noch vorzunehmen und insoweit auch bereits vertragliche Regelungen bestehen. Dabei ging es einmal um den Erwerb von einem privaten Erschließungsträger und ein anderes Mal um den Erwerb einer erschließungspflichtigen Gemeinde.

Nun, dem Käufer mag es egal sein, von wem er erwirbt und wer sich zur Erschließung verpflichtet hat. Doch, sie ahnen es, dem BFH ist es nicht gleichgültig – und so haben wir eine etwas merkwürdige Rechtslage. Weiterlesen

Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten? BFH muss entscheiden!

Seit Jahr und Tag streiten sich Häuslebauer und Finanzverwaltung über die Frage, ob bei einem so genannten einheitlichen Vertragswerk auch auf die Baukosten des – noch zu errichtenden – Gebäudes Grunderwerbsteuer anfällt. Lässt man einen (ehemaligen) Rebellen des Niedersächsischen FG außen vor, so muss leider festgestellt werden, dass die Gerichte die Handhabung der Finanzämter für rechtens befinden und die volle Grunderwerbsteuer verlangen, obwohl die Baukosten auch der Umsatzsteuer unterliegen. Schon interessant, dass sich die Politik über mangelnde Bauaktivität und hohe Mieten wundert, während sie den Wohnungsneubau zum Teil mit Verkehrssteuern von 25,5 Prozent (19 Prozent Umsatzsteuer plus 6,5 Prozent Grunderwerbsteuern) belastet.

Nicht genug allerdings damit, dass der Fiskus Steuern auf noch zu erbringende „klassische“ Bauleistungen erhebt. Nein, er will auch noch Steuern auf noch zu erbringende Erschließungskosten haben. Doch ob dies zulässig ist, muss nun immerhin der BFH in drei Verfahren klären. Weiterlesen

Einkünfte aus VuV: Immer wieder Streit um Kanalanschluss- und Erschließungskosten

Seit Beginn meiner Ausbildung im Jahre 1982 verfolgt mich das Thema „Steuerliche Behandlung von Kanalanschluss- und Erschließungskosten“, von Finanzbeamten auch liebevoll „Erschl-Kos“ genannt. Wahrscheinlich ist es Generationen von Steuerprofis bereits zuvor nicht anders gegangen. Dabei sind die Grundsätze eigentlich seit langem bekannt: Weiterlesen