Internationale Entwicklungen zur Fortführungsprämisse (Going Concern)

Sowohl nach den handelsrechtlichen Regelungen als auch nach den IFRS ist der Rechnungslegung die Fortführung der Unternehmenstätigkeit solange zugrunde zu legen, solange dem keine Fortführungshindernisse entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, IAS 1.25 f.). Unter anderem öffentlichkeitswirksame Insolvenzen wie „Wirecard“ haben IAASB und Accountancy Europe veranlasst, über die Fortführungsannahme in Rechnungslegung und Abschlussprüfung nachzudenken.

Ansatzpunkt der Überlegungen ist die Erwartungslücke zwischen den Erwartungen der Abschlussadressaten und den Anforderungen an Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die angedachten Maßnahmen sollen ggf. der Wissenslücke bei den Adressaten, einer etwaigen Leistungslücke der Abschlussprüfung und ggf. einer Entwicklungslücke der Prüfung im Hinblick auf neue Anforderungen entgegenwirken. Weiterlesen

Going Concern in „Corona-Zeiten“

Für den Jahres- und Konzernabschluss ist nach der Fortführungsannahme von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, solange dem keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, ähnlich auch die IFRS). Infolge des weltweiten Herunterfahrens der Unternehmenstätigkeit stellt sich trotz erheblicher staatlicher Unterstützung für die Bilanzierer die Frage, ob sie ihrer Rechnungslegung die Fortführungsannahme weiterhin zugrunde legen können. Die Entscheidung dieser Frage wird vielfach erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Weiterlesen

Going Concern oder doch nicht? – Neue berufsständische Regelungen

Air Berlin, Alno, Beate Uhse …. Auch namhafte Unternehmen sind nicht vor der Pleite sicher. Kann bei der Abschlusserstellung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden? Diese Frage treibt den Abschlussersteller wie auch den Abschlussprüfer um. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat jüngst den Entwurf einer Neufassung des einschlägigen Prüfungsstandards IDW PS 270 n.F. vorgelegt. Damit soll insbesondere eine Anpassung an geänderte internationale Regelungen erreicht werden. Für die Bilanzierer gewinnen die IDW-Vorschläge Relevanz, als sie sich mit ihrem Prüfer über die Aufrechterhaltung der Fortführungsannahme (Going Concern) oder deren Aufgabe auseinandersetzen müssen (Break-Up). Weiterlesen

Wirtschaftsprüfer vor Gericht

Einige Jahre nach der Schlecker-Pleite kocht der Fall nun wieder hoch.  Wie in der Presse berichtet wird, soll die Staatanwaltschaft Anklage gegen Mitglieder der Eigentümerfamilie erhoben haben. Das ist im Nachgang einer Insolvenz sicher kein Einzelfall und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht den unter anderem vorgeworfenen Entzug von Vermögenswerten würdigen wird. Interessant ist die berichtete Anklage gegen Wirtschaftsprüfer, die als Abschlussprüfer tätig gewesen sein sollen. Über den konkreten Inhalt der Vorwürfe wurde in der Presse bisher wenig berichtet: „Sie sollen Bilanzen für 2009 und 2010 testiert haben, obwohl sie erkannt hätten, dass Schlecker diese manipuliert habe“ (spiegelonline v. 14.4.2016). Nachfolgend soll nicht auf den konkreten Fall eingegangen, sondern auf Probleme des Abschlussprüfers in Krisensituationen des Mandanten hingewiesen werden. Weiterlesen